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Der Hype wird zur Realität: KI-Nutzung in Unternehmen hat sich verdoppelt

Das statistische Bundesamt hat in seiner jüngsten Umfrage zu KI-Nutzung in Unternehmen festgestellt, dass sich die Anzahl an Unternehmen mit KI-Nutzung im Vergleich zum Jahr 2023 fast verdoppelt hat. Doch was heißt in diesem Zusammenhang „KI-Nutzung“? Das Buzzword wird ohnehin überall benutzt und zumindest gefühlt werden clevere Algorithmen seit dem KI-Hype einfach immer „KI“ oder „AI-powered“ genannt. Und warum und wo nutzen die Unternehmen nun KI? Wie sind die Werte geschichtlich in einen Trend einzuordnen? Und welche Schlüsse lassen sich speziell für Anwaltskanzleien ziehen?

1. Die Statistik von 2024

Zunächst die Ergebnisse: Im Jahr 2024 gaben 20% der befragten Unternehmen an, KI zu nutzen. Als Unternehmen gelten dabei auch die sog. „kleinsten rechtlichen Einheiten“, sodass der Begriff sehr weit ist.

„Unternehmen, die KI einsetzen, nutzen am häufigsten Technologien zur Analyse von Schriftsprache beziehungsweise Text Mining (48 %), Technologien zur Spracherkennung (47 %) sowie Technologien zur Erzeugung natürlicher Sprache (34 %).

Diese Technologien werden vorrangig für Marketing oder Vertrieb (33 %), für Produktions- oder Dienstleistungsprozesse (25 %), zur Organisation von Unternehmensverwaltungsprozessen oder das Management (24 %) sowie für Buchführung, Controlling oder Finanzverwaltung (24 %) genutzt.“ (Statistisches Bundesamt).

2. Rückblick und Einordnung

Interessant ist insbesondere der durchaus rasante Anstieg der Nutzung. So ergaben die Umfragen in 2021 und 2023 noch Werte von 11% und 12%. Damit hat sich die Nutzung in nur einem Jahr bis zum jetzigen Zeitpunkt fast verdoppelt, während die drei Jahre davor sich kaum ein Anstieg verzeichnen ließ. Eine stärkere statistische Korrelation mit dem Trend KI des letzten Jahres kann man sich kaum denken.

Nun ist zwar nicht zu erwarten, dass sich der Trend der Umfrage in diesem extremen Maße fortsetze wird – dass die Nutzung aber weiterhin stark zunehmen wird ist aber sicher. Das hängt vor allem mit dem Effekt der zeitlichen Verschiebung zwischen Trend und Auswirkung zusammen. Gerade bei Legal Tech ist das letzte Jahrzehnt genau das sichtbar gewesen: Zunächst herrscht begeisterte Euphorie, dann folgt ein völlig übertriebener Diskurs mit entgeisterten Dystopien und schließlich wird das Thema als reiner Hype abgetan. Doch erst einige Jahre später setzt sich das Thema so richtig durch, in einem neutralen und praktischen Sinne.

3. Wo es am spannendsten ist

Die Umfrage macht vor allem deutlich: Trends werden von den Großen gesetzt und sickern dann nach unten durch. „Große Unternehmen ab 250 Beschäftigten setzen im Jahr 2024 deutlich häufiger KI-Technologien ein als mittlere und kleine Unternehmen. So nutzt jedes zweite Großunternehmen (48 %) KI, aber nur jedes vierte (28 %) mittlere Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten und jedes sechste (17 %) kleine Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten. In allen Größenklassen wird KI im Vergleich zum Vorjahr häufiger genutzt (Großunternehmen: +13 Prozentpunkte, mittlere Unternehmen: +12 Prozentpunkte, kleine Unternehmen: +7 Prozentpunkte).“ so das statistische Bundesamt in der Pressemitteilung Nr. 444 vom 25.11.2024.

Dieses Bild kennt man von Legal Tech, was als Luxus-Forschung der Großkanzleien begann und nun den ganzen Rechtsmarkt aufmischt.

4. Was hält Unternehmen von KI ab?

Es ist insbesondere fehlendes Wissen, was Unternehmen laut der Befragung vom Einsatz von KI abhält. Einerseits bezieht sich das auf fehlendes Wissen bzgl. der Anwendung und allein schon der Natur von KI. Hinzu kommt aber auch fehlendes Wissen und damit Unsicherheit bzgl. der rechtlichen Folgen von einer KI-Nutzung.

Hier wird es für den juristischen Sektor gleich mehrfach spannend: Einerseits ist die Legislative nun dazu gedrängt, einen einheitlichen und transparenten gesetzlichen Rahmen für KI-Nutzung in sämtlichen Branchen zu setzen. Auch die Judikative ist aber gefragt: Als typischerweise schneller agierendes Organ kann sie sich nun als zukunftsorientiert präsentieren, wenn sie Leitentscheidungen trifft.

Und schließlich ist es an den Kanzleien, ihre Mandanten kompetent und ohne Angst bzgl. KI-Nutzung zu beraten. Problematisch ist es hier, wenn man sich diesem neuen Geschäftsgebiet aus eigener Unsicherheit und aus eigener Skepsis gegenüber der neuen Technologie verschließt. Es gilt nun am Zahn der Zeit zu bleiben und zu erkennen, dass dieses Thema gekommen ist um zu bleiben und so auch in Zukunft ein Hauptanliegen der Mandanten sein wird.

5. Bedeutung für Kanzleien

Doch Kanzleien sollten sich hierbei auch direkt an die eigene Nase fassen. Wem der Einsatz von KI in seiner Kanzlei noch zu heikel ist, der sollte sich aber zumindest um gewohntere Legal-Tech-Anwendungen kümmern. Wenn andere von KI reden ist es ein schwer vertretbarer Standpunkt, sich noch immer etwa einer Kanzleisoftware zu verweigern. Sie ist sozusagen das einsteigerfreundliche Modell: Man erfährt die zahlreichen positiven Effekte von digitaler Automatisierung – ohne aber die Sorge vor KI oder Datenschutz haben zu müssen. Wenn sich auch kleinere Kanzleien nun nicht zu einer Anwaltssoftware bekennen können, dann wird die Schere zwischen digitalen Vollkanzleien mit enormen Geschwindigkeiten und Qualität und den Papierkanzleien so weit auseinander gehen, dass es ein nicht mehr aufzuholendes Wettrennen wird.

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