Die Digitalisierung in Deutschland kommt langsam aber sicher auch in der Bundesregierung an. Vom Bundesjustizministerium wurde kürzlich ein Referentenentwurf zur Modernisierung des Bekanntmachung- und Verkündungswesens veröffentlicht.
Bundesjustizminister Buschmann: der Rechtsstaat wird digitaler und transparenter
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann äußerte sich zur Einführung der elektronischen Gesetzesverkündung und erklärte, dass mit dem digitalen Bundesgesetzblatt auch der Rechtsstaat digitaler wird. Die amtliche Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen soll ab dem kommenden Jahr elektronisch auf einer Online-Verkündungsplattform erfolgen, die vom Bundesjustizamt verwaltet wird. Es ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung, womit das Verkündungswesen beschleunigt und Transparenz geschafft wird. Durch den Wegfall von Einzelausgaben und papiergebundenen Abonnements werden auch Ressourcen gespart.
Zusammengefasst: Es kann im wahrsten Sinne des Wortes ein Papierberg in Höhe von bis zu 2,5 Kilometer eingespart werden, so Buschmann.
Kostenlosen Demotermin buchen
Lernen Sie die Funktionen und Einsatzmöglichkeiten der cloudbasierten Anwaltssoftware Legalvisio kennen! Jetzt registrieren und wir kontaktieren Sie, um einen Demotermin zu vereinbaren.
Zahlreiche Vorteile gegenüber der Papierausgabe
Die amtliche elektronische Verkündung wird bereits in zahlreichen europäischen EU-Staaten praktiziert, aber auch in mehreren Bundesländern der BRD. Die amtliche Verkündung von Rechtsverordnungen und Gesetzen auf Bundesebene erfolgt jedoch nach wie vor im gedruckten Bundesgesetzblatt. Das soll sich mit dem digitalen Gesetzblatt nun ändern. Die vom Bundesjustizamt betriebene Internetplattform bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der papiergebundenen Ausgabe. Sie spart nicht nur Ressourcen, sondern verbessert auch den Zugang zu den amtlichen Inhalten. Die gedruckte Fassung musste bislang entweder in Bibliotheken eingesehen oder gegen Entgelt bezogen werden. Die elektronischen Kopien des Bundesgesetzblattes sind schon heute unter www.bgbl.de zu finden. Das elektronisch ausgegebene Gesetzblatt wird barrierefrei und unentgeltlich zur Verfügung gestellt, sodass es ohne Einschränkung verwertet, ausgedruckt und gespeichert werden kann.
Das digitale Bundesgesetzblatt wird zum alleinigen Verkündungsorgan
Zukünftig wird das digitale Bundesgesetzblatt als das alleinige Verkündungsorgan für Rechtsverordnungen und Gesetze gelten. In einigen Fällen werden Rechtsverordnungen nicht nur im Bundesgesetzblatt, sondern auch im Verkehrsblatt oder etwa im amtlichen Teil des Bundesanzeigers verkündet, da die Verordnungen häufig nur an eine sehr kleine Zielgruppe gerichtet sind. Der seit 2012 elektronisch veröffentlichte Bundesanzeiger erscheint nämlich häufiger als das Bundesgesetzblatt, sodass in Eilfällen eine zeitnahe Verkündung möglich ist. Mit der Einführung des digitalen Bundesgesetzblatts entfällt somit das Bedürfnis für die Verkündung von Gesetzen im Online-Bundesanzeiger.
Die Authentizität wird durch hohe technische Sicherheitsvorkehrungen gewährleistet und es ist vorgesehen, dass jeder Nummer des Bundesgesetzblattes u. a. mit einem elektronischen Siegel versehen wird, um die Unverfälschtheit und Echtheit jederzeit überprüfen zu können. Der Entwurf wurde bereits an Verbände und Länder verschickt und interessierte Kreise haben bis zum 03.05.2022 Gelegenheit zur Stellungnahme. Diese werden auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums veröffentlicht.