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EuGH: Keine Finanzspritzen für deutsche Kanzleien. Lösungen?

Ende Dezember 2024 hatte der EuGH darüber entschieden, ob das Fremdbesitzverbot für Kanzleien in Deutschland unionsrechtskonform ist. Laut den luxemburgischen Richtern ist das Verbot zur Kapitalbeteiligung an Kanzleien in Ordnung. Doch was hat das mit Legal Tech zu tun? Und wird das Verbot in naher Zukunft vielleicht doch gekippt werden? So will es zumindest der Legal Tech Verband, der anlässlich des Urteils eine Panel-Diskussion veranstaltet hat. Bis dahin bleibt Geld jedoch knapp und die Investitionskosten mancher Kanzleien hoch. Was sollten Kanzleien in Zukunft tun?

1. Das Urteil

Mit dem Urteil vom 19.12.2024 – C-295/23 legte der EuGH fest, dass das Verbot zur Kapitalbeteiligung an Kanzleien in Deutschland nicht gegen EU-Recht verstößt. Dabei wurde festgestellt, dass es insbesondere nicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und Niederlassungsfreiheit (Art 15 II der Dienstleistungsrichtlinie RL 2006/123/EG) verstößt.

Der Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona hatte laut Beck noch davon gesprochen, dass das Verbot in sich widersprüchlich sei und so gar nicht geeignet, um vor einer Beeinflussung der Rechtspflege zu schützen.

2. Widersprüchliches Verbot?

Und ebendies kritisierte dann auch der Gutachter des Legal Tech Verbands, der nach Beck Professor für Europarecht an der Buc. Law School Hamburg ist. Es könne nicht angehen, dass „Teilzeit-Fotografen“ als Freiberufler sich an einer Kanzlei beteiligen dürften, aber gewerbliche Berufe mit deutlich strengeren Regulation nicht. Auch die ungehinderte Beteiligungsmöglichkeit an Inkasso-Unternehmen sei ein Widerspruch zum Verbot der Kapitalbeteiligung an Kanzleien.

3. Was spricht für das Verbot?

Die Argumente für das Fremdbesitzverbot an Kanzleien ergeben sich schon aus dem Namen: Niemand sollte fremd besitzen, wenn es um die Rechtspflege geht. Die Rechtsstaatlichkeit ist das zentrale Prinzip unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung und das Recht muss stets möglichst frei von Beeinflussung sein. Sobald aber Kapitalanlagen ins Spiel kommen ist der Einfluss sogar sehr groß. Der Anwalt sollte jedoch in der Betreuung seines Mandats frei sein. Die Argumentationsrichtung ähnelt der vom Werbeverbot und ähnlichen Besonderheiten für Juristen und reiht sich durchaus kohärent in diese ein.

4. Warum könnte es dennoch in Zukunft überholt sein?

Allerdings ist auch zu beachten, dass es in vielen anderen westlichen Rechtsordnungen dieses Verbot gerade nicht gibt. Und so wirklich frei ist der Anwalt in Deutschland auch nicht, vielmehr sucht er stets nach lukrativen Mandaten und somit nach Geld. Und das fehlt schlichtweg einfach, wenn es wenige Investitionsmöglichkeiten für Außenstehende gibt. Insbesondere macht sich das durch die Digitalisierung des Rechts deutlich. Digitalisierung braucht Geld (außer man greift auf günstige Abo-Modelle wie von Legalvisio zurück, um unkompliziert und flexibel die Effizienz der digitalen Kanzlei für sich zu nutzen: Hier finden Sie verschiedene Angebote) und dieses Geld kommt in anderen Ländern und bei Großkanzleien von außen. Gerade Legal-Tech-Inkasso-Unternehmen aber dürfen auch hierzulande fremdfinanziert werden.

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5. Fazit für Kanzleien

Der Legal Tech Verband Deutschland erwägt nun, vor das BVerfG zu ziehen (insb. weil mittlerweile zusätzlich eine BRAO-Änderung in Kraft trat, die Freiberuflern mehr Möglichkeiten gibt). Doch bis dahin können Kanzleien nicht darauf hoffen, dass es schnelle Finanzspritzen gibt. Die Digitalisierung der Kanzlei ist jedoch essentiell, um nicht den Anschluss zur Konkurrenz zu verlieren. Nützlich sein kann hier vor allem die Flexibilität der Angebote von Legalvisio. Erkunden Sie doch direkt mal die überraschend praktischen Funktionen!

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