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Ich habe ein Zertifikat im LinkedIn-Kurs „Rechtsgrundlagen: KI-Recht“ erlangt. Hier mein Fazit für Juristen:

Der LinkedIn-Kurs „Rechtsgrundlagen: KI-Recht“ ist Teil des E-Learning-Angebots der Vernetzungswebsite und war (jedenfalls für mich) kostenlos verfügbar. In diesem Kurs vermittelt Rechtsanwalt Michael Rohrlich erstes Wissen zu einem hoch zukunftsträchtigen Rechtsgebiet: KI-Recht. Es handelt sich um ein sehr junges Recht und ist weitgehend unbekannt. In circa einer Stunde wird durch den Kurs ein erster Einblick gegeben, die bisherige Rechtslage dargestellt, jedoch auch durchaus detailliert in gewisse Rechtsfragen und Anspruchsgrundlagen eingetaucht. Ein Blick in die Zukunft rundet diesen Audio-Kurs ab. Nebenbei wird übrigens auch ein sehr nützlicher Abstecher in die Praxis gemacht: Es wird gerade für Unternehmen ein Erklärung gegeben, welche KI-Tools auf welche Art selbst legal eingesetzt werden können. Hier meine Bewertung für diesen Kurs, den ich jedem empfehlen würde:

1. Einführung und Grundlagen

Zunächst allgemein: Ich bin „zufällig“ auf den Kurs gestoßen – er wurde mir auf meiner For-You-Page vorgeschlagen. Natürlich war das kein Zufall, sondern ein Algorithmus, aber mein Interesse war jedenfalls geweckt. Für mich gab es dann die Auswahlmöglichkeit, mir ein Abo zu kaufen, oder den Kurs kostenlos für 24h freizuschalten, was ich auswählte. Und ein paar Sekunden nach dem Scrollen durch die klassischen bis langweiligen „Ich habe einen neuen Job bei XY“-Posts bei LinkedIn befand ich mich mitten im Aufsaugen neuen Wissens. Da es viele kleine Videos gibt, welche jeweils ein Kapitel abdecken, wirkt der Kurs nicht erschlagend … zumal er nur etwa 1h dauert (und bei Wiedergabegeschwindigkeit 1.5x gut verständlich ist). Dass es sich um einen Audiokurs handelt und kein nettes Video dabei läuft stört nicht, es gibt sogar zusätzlich ein Transcript zum (Mit)lesen.

Der Kurs ist in 7 Überthemen aufgeteilt, wovon das erste selbstverständlich „Einführung und Grundlagen“ lautet. Hier wird sehr niedrigschwellig eingestiegen, um alle Zuhörer damit vertraut zu machen, was eigentlich KI ist und warum sich hier juristische Probleme ergeben können. Zu dieser Einführung ist wenig hinzuzufügen, sie dürfte aber auch für die meisten nichts Neuartiges behandeln.

2. Haftungsrecht

Nun ging es dann aber so richtig los und zwar mit dem Gebiet des Haftungsrechts. Diese Reihenfolge erscheint mir sehr sinnvoll, da gerade für juristische Laien nur so die späteren Ausführungen zur juristischen Bewertung von KI verständlich sind. Doch auch für Anwälte ist es sicher nicht schädlich, eine kurze Auffrischung im Bereich des Produkthaftungsgesetzes zu erhalten. Hier wird durchaus detailliert die richtige Anspruchsgrundlage mit ihren Voraussetzungen durchgegangen und dann unter den Begriff der KI subsumiert.

Erfreulicherweise wird hier auf vage und unsichere Formulierungen zumindest verzichtet und eine möglichst genaue Subsumption vorgenommen. Zu oft wird sich hier vor einer klaren Stellungsbeziehung gedrückt und es kommen Floskeln wie „evenuell könnte man das so sehen, jedoch bleibt das abzuwarten und eigentlich weiß man bisher noch gar nix“. Im Endeffekt wird auch hier auf die Unklarheiten der Begrifflichkeiten und eine Überarbeitungsbedürftigkeit der EU-Richtlinie hingewiesen, doch wenigstens hat man zuvor genügend Anregung bekommen, um sich selbst Gedanken dazu zu machen, wann für das eigene Verständnis eigentlich bei einem KI-System ein Fehler i.S.d. § 3 ProdHaftG (wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere […] berechtigterweise erwartet werden kann) vorliegt.

Zwar mit dem Beispiel von Chat-GPT unterstützt, aber dennoch leider sehr oberflächlich bleibt dann die Ausführung zur Haftung im Dreiecksverhältnis zu Herstellern etc. Abgeschlossen wird das Kapitel durch einen Über- und Ausblick zum Cyber Resilience Act, der oftmals zu kurz kommt und daher hier absolut berechtigt angeschnitten wird.

3. Urheberrecht

Der nächste Block an Videos widmet sich dem Thema des Urheberrechts. Dieses ist den meisten Zuhörern sicher kein allzu genauer Begriff und daher wird hier grundlegend eingestiegen. Wenn man sich schon zuvor mit Legal Tech beschäftigt hat, ist dies als Dauerbrenner (seit Chat-GPT) etwas langweilig. Jedoch muss dem Kurs zugute gehalten werden, dass er danach überraschend präzise die Materie erklärt und explizit juristische Begriffe, Tatbestandsmerkmale und Definitionen durchgeht. So wird die Erklärung auch für Juristen spannend und sehr viel bereichernder als die allgemeinen Ausführungen in Medienberichten, die oftmals mehr juristische Problematiken versprechen, als sie eigentlich liefern können. Gut tut dem Kurs daher auch, dass er von einem Rechtsanwalt durchgeführt wird – denn die Grundausbildung lässt Juristen eben anders sprechen, denken und erklären als (noch so qualifizierte) andere Personen. Daher kann ich diesen Kurs vor allem auch für andere Juristen empfehlen, die endlich in ihrem Jargon und mit einem wirklichen Problembewusstsein ihren Einstieg in die technologische Zukunft vornehmen möchten.

Natürlich stößt auch dieser Kurs aufgrund der Neuheit des Gebiets am seine Grenzen und muss darauf verweisen, dass zu gewissen Fragen eine richterliche Entscheidung abzuwarten bleibt. Gerade das Urheberrecht ist auch einfach noch nicht für eine Masse an KI-generierten Inhalten ausgelegt gewesen.

Hier versucht sich der Kurs zudem auch an einer erfrischend direkten Einordnung von KI-Tools für die eigene Arbeit von Unternehmen. Inwieweit kann ich denn nun für meine Social-Media-Kampagne ein generiertes Bild benutzen, ohne Probleme mit dem Urheberrecht zu bekommen? Gerade auch für immer digitaler werdende Kanzleien lohnt sich dieser Abschnitt absolut – und sicherlich mehr als die (dennoch spannenden) darauffolgenden Ausführungen zu KI-Training mit eigenen Daten.

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4. Datenschutz

Und nun zum härtesten Teil: Datenschutz mal wieder. Er hat in Deutschland ohnehin keinen guten Ruf. Bei Juristen ist er entweder als wichtiger Schutz beliebter, oder als kompliziertes Bürokratie-Monster noch mehr verhasst. Der Kurs schafft es jedoch, diese Materie durch sehr viel Praxisbezüge und die ständige Subsumption zu KI ansprechend zu vermitteln. Es werden erneut komplette Tatbestände geprüft, alle Normen detailliert besprochen und sogar ganze Verfahren erklärt.

Dieser Abschnitt vermittelt ein wirklich solides juristisches Verständnis und ist sicher für viele, die bisher die DSGVO stiefmütterlich behandelt haben, sehr zu empfehlen. In der Tat hat dieser Abschnitt noch mehr als andere Ähnlichkeiten zu einer richtigen Vorlesung. Das kann nun nach komplexer Langeweile klingen, ist aber eher als Lob gemeint. Denn selbst mit vorherigen Kenntnissen im Gebiet lässt sich hier einiges lernen und genau das ist doch bei einem solchen Kurs auch gewünscht. Tatsächlich wären hier Folien mit stichpunktartiger Zusammenfassung oder Schemata nett gewesen, um die Übersicht auch langfristig zu behalten. Der Kurs ist aber eben nur als Einstieg gedacht und für wirkliche Lernerfolge sollte man sich Notizen machen und dann eigene Recherche betreiben.

5. Persönlichkeitsrecht

Und wem das alles zu präzise und mit zu vielen Tatbestands-Details gespickt war, der kommt nun auch wieder auf seine Kosten (apropos: Immer wieder möchte LinkedIn einen zwischen den Videos zu einem Abo locken, sodass es so aussieht, als wäre dieses nun nötig zum weitergucken. Doch etwas versteckt gibt es immer die Möglichkeit „Nächstes kostenloses Video ansehen“).

Denn nun kommt – nach einer allgemeinen (sehr schönen) Herleitung des APR und seiner Ausflüsse – ein eher abstrakter und überblicksartiger Teil zum Recht am eigenen Bild und an der eigenen Stimme. Angerissen wird das KUG und seine Bedeutung für KI-generierte Inhalte. Doch viel kann hierzu einfach noch nicht gesagt werden, sodass die meisten Fragen offen bleiben und wenig juristisches Fachwissen vermittelt wird bzw. werden kann. Dafür kann sich der Zuhörer hier natürlich seine eigenen Gedanken machen und es als Impuls für weitere Nachforschungen sehen – ich persönlich finde das nur immer etwas schade, weil ich genau für die Wissensvermittlung zu dem Kurs komme. Hier also ein paar Minuspunkte in der Gesamtbewertung, auch wenn eben einfach die Thematik auch nicht viel hergibt.

– Vertragsbeziehungen

Der letzte thematische Block widmet sich den vertraglichen Beziehungen zwischen KI-Unternehmen und dem Kunden. Dieser Abschnitt bleibt sehr oberflächlich, hat jedoch auch spannende legale „Umgehungswege“ für gewisse AGB-Problematiken. Interessant sind dann auch verschiedene Lizenz-Modelle und das Labeling von KI-erzeugten Inhalten.

6. Abschluss und eigenes Fazit

Der Kurs wird durch eine kurze Zusammenfassung der behandelten Themen abgeschlossen. Es wird (zurecht!) an den Zuhörer appelliert, sich in Zukunft mit diesem Thema und den juristischen Problemen zu beschäftigen.

Und hier liegt der entscheidende Satz des Kurses. Denn er hat eben zum Zweck, das erste Interesse zu wecken und die Grundlagen de KI-Rechts zu vermitteln. Es ist kein Kurs für Fortgeschrittene, aber hat als Einstieg ein durchaus hohes Niveau, indem komplexe Tatbestände detailliert besprochen werden. So macht der Kurs auch für Juristen wirklich Spaß und erhält daher von mir eine klare Empfehlung. Michael Rohlich sagt es selbst am besten: Es ist für Kanzleien keine Alternative, sich nicht mit Legal Tech und Ki zu beschäftigen. Also sehen Sie dies als ein Zeichen und wagen Sie den Einstieg in dieses faszinierende Thema. Lesen Sie etwa unseren Beitrag zur Grundlagenerklärung oder nutzen Sie eben den hier dargestellten Kurs auf LinkedIn.

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