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Künstliche Intelligenz – Können intelligente Maschinen gerechte Urteile fällen?

Den Begriff Künstliche Intelligenz (KI) dürfte mittlerweile jeder schon einmal gehört haben. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff im juristischen Kontext, inwieweit wird die KI in der Justiz bereits genutzt und werden Gerichtsurteile bald nicht mehr von Menschen, sondern von Maschinen gefällt?

Auf einen Blick

  • Allgemein wird zwischen „schwacher“ und „starker“ KI unterschieden. Während die Nutzung von schwacher KI bereits verbreitet ist, ist die Realisierung von starker KI noch in weiter Ferne.
  • KI begegnet uns bereits täglich. Ob bei einer einfachen Google Suche, einem kurzen Facebook Check oder dem abendlichen Netflix schauen.
  • Der Ersatz eines menschlichen Richters durch sogenannte „Robo-Judges“ ist höchst umstritten. Gegenüber stehen sich ethisch-moralische Bedenken und Argumente, die für die Optimierung der Justiz sprechen.
  • KI kommt bereits in den Justizsystemen verschiedenster Länder und in unterschiedlichen Ausprägungen zum Einsatz. Die weiteren Entwicklungen bleiben spannend.

Künstliche Intelligenz: Was ist das überhaupt und wofür wird sie bereits genutzt?

Bei dem Versuch Künstliche Intelligenz zu definieren, muss man feststellen: Eine allgemeingültige Begriffserklärung gibt es nicht. Das liegt nicht zuletzt daran, dass für den Begriff Intelligenz bereits keine Definition existiert. Um sich unter Künstlicher Intelligenz trotzdem etwas vorstellen zu können, eignet es sich, zwischen „starker“ und „schwacherKI zu unterscheiden.  

KI begleitet uns bereits seit Jahren in unserem Alltag. Sagt Ihnen der Name BERT etwas? Vermutlich nicht in diesem Kontext. Bidirectional Encoder Representations from Transformers (BERT) heißt die von Google entwickelte KI, die seit 2019 Suchanfragen kontextualisiert und damit die Suchergebnisse in hohem Maße optimiert hat. Daneben begegnet uns „schwache“ KI bei Youtube, Spotify Netflix und Co. und somit bei allen Streaming Diensten oder Multimedia Plattformen, die mit den gesammelten Daten ihrer Nutzer den Algorithmus füttern und das Sucherlebnis dadurch verbessern. Auf der anderen Seite wird künstliche Intelligenz auch genutzt, um Nutzer vor ungewollten Inhalten zu schützen. Facebook und Twitter zensieren dadurch zum Beispiel gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte und der Algorithmus unseres E-Mail Providers verschont uns vor nervigen Spam-Mails.

Kann Künstliche Intelligenz menschliche Richter ersetzen?

Dieses Szenario ist keine Zukunfts-Spinnerei vor dessen Eintritt wir noch auf erheblichen technologischen Fortschritt warten müssten. Bei dem „Robo-Judge“ handelt es sich vielmehr um ein reales Projekt, welches zurzeit in Estland stattfindet, mit dem Ziel, das Justizsystem bei personeller Entlastung gleichzeitig effizienter und funktionsfähiger zu machen. Schauen wir uns in diesem Zusammenhang einmal an, was die genauen Vorteile des „Robo-Judges“ sind und in welchen Bereichen die größten Bedenken vorherrschen.

Die KI ist zweifellos schneller als ein menschlicher Richter. Ihr Einsatz könnte zur Beschleunigung von Verfahren und zur Entlastung des ohnehin überforderten Justizsystems führen. Das wäre auch im Sinne des Rechts auf effektiven Rechtsschutz. Ein weiterer bedeutender Vorteil des „Robo-Judges“ könnte darin liegen, dass er keine menschliche Entscheidung trifft. Das mag sich im ersten Moment etwas bizarr anhören, aber die KI „denkt“ und entscheidet immer nur anhand Sach- und Rechtslage und das unabhängig ihrer aktuellen Gemütslage. So gibt es beispielsweise Studien, die belegen, dass die Urteile von hungrigen Richtern in der Regel härter ausfallen. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive könnte die Entmenschlichung der Gerichtsurteile im Umkehrschluss zur Beachtung des Willkürverbots nach Art. 3 Abs.1 GG führen.


 

Die fehlende Menschlichkeit der KI-Richter wird im Gegensatz jedoch auch als der wesentliche Schwachpunkt angesehen. Für manche Sachverhalte können schlichtweg keine „richtigen“ oder „falschen“ Lösungen existieren, sondern es Bedarf einer empathischen Abwägung der individuellen Interessenlagen. Des Weiteren entscheidet eine KI immer nur auf der Basis, auf der sie programmiert wurde. Das könnte zu Problemen mit der Unabhängigkeit der Justiz führen, denn wer programmiert den Robo-Judge und wie wird sichergestellt, dass die Programmierung diskriminierungsfrei bleibt? Darüber hinaus kommen Verfassungsrechtlern Bedenken im Hinblick auf Art. 92 GG auf. Dieser hält sämtliche rechtsprechende Gewalt menschlichen Richtern vor.

Einschätzung und Ausblick

Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen erkennt man: Die vollständige Substituierung von menschlichen Richtern durch „Robo-Judges“ ist aktuell noch nicht denkbar. Das bedeutet jedoch nicht, dass Künstliche Intelligenz in der Juristerei künftig keine Rolle einnehmen wird.

Ganz im Gegenteil, es genügt ein Blick nach Österreich: Dort wird Künstliche Intelligenz bereits zur Analyse von Akteninhalten, Datenbeständen und zur Unterstützung von Bürgern bei Abfragen von Verfahrensständen oder Grundbuchbefragungen eingesetzt. In Australien unterstützt das System „Split-Up“ Richter an Familiengerichten in Scheidungsangelegenheiten, indem die Aufteilung der Vermögenswerte der jeweiligen Parteien ermittelt und den Richtern vorschlägt, wie die Prozentsätze aufgeteilt werden sollen. Das höchste Gericht von Brasilien arbeitet mit dem KI-System „Socrates“, welches auf der Datenbasis von 300.000 Fällen eingehende Fälle vorsortiert und Gruppen bildet, sodass die Fälle zusammen entschieden werden können.

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