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Hype um die virtuelle Welt – welches Recht gilt im Metaverse?

„Hast du dir auch schon NFTs im Metaverse gekauft?“ ist eine Frage, die sich Tech-Enthusiasten und Hobby-Investoren spätestens nach der Umbenennung von Facebook in Meta immer häufiger stellen. Buzzwords wie Blockchain-Technologie und Non-Fungible Tokens (NFTs) befeuern die Diskussionen um den prognostizierten Milliardenmarkt des Internets regelmäßig. Doch was genau ist das Metaverse, woher kommt der Hype und welches Recht gilt in der digitalen Parallelwelt?  

Auf einen Blick

  • Der Begriff Metaverse existiert seit 1992 und tauchte erstmal in Neal Stephensons Roman „Snow Crash“ auf
  • Das Metaverse basiert auf der neusten Form des Internets (Web 3.0) und ermöglicht das Eintauchen in eine virtuelle Parallelwelt mittels Virtual- oder Augmented Reality
  • Bis ein vollständig entwickeltes Metaverse besteht, rechnen Experten mit bis zu 20 Jahren
  • Viele rechtliche Fragestellungen sind noch ungeklärt. Besonders spannende Entwicklungen sind im Internationalen Recht und im Datenschutzrecht zu erwarten

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Was ist das Metaverse?

Das Metaverse (dt. Metaversum) ist eine digitale, dreidimensionale Erlebniswelt, in die man mittels Virtual Reality (VR) oder Augmented Reality (AR) in Form eines Avatars eintauchen kann. Innerhalb des Metaverse gibt es verschiedene virtuelle Räume, die dazu einladen, mit anderen Avataren zu interagieren. So kann man sich zum Beispiel auf einen Kaffee treffen, Tennis spielen oder mit Wertpapieren handeln.

Neuer Hype um altes Konstrukt?

Der Begriff Metaverse geht, anders als häufig angenommen, nicht auf Mark Zuckerbergs Unternehmen Meta (ehemals Facebook) zurück. Vielmehr kam der Name, der sich aus meta („jenseits“) und Universum zusammensetzt, erstmals bereits 1992 in dem, von Neal Stephenson geschriebenen Science-Fiction Roman „Snow Crash“ auf. Auch lässt sich die Welt aus bekannten Open-World-Spielen wie „World of Warcraft“ oder „Fortnite“ als Metaverse verstehen. Gleichwohl erfährt der Begriff aktuell eine deutlich breitere Aufmerksamkeit als es bei der Erscheinung von „World of Warcraft“ der Fall war. Das liegt daran, dass das „neue“ Metaverse einige fundamentale Unterschiede zu den damaligen Funktionen aufweist, wodurch die Teilnahmemöglichkeiten der Nutzenden auf ein neues Level gehoben werden. Das neue Internet (Web 3.0) basiert nämlich auf der Blockchain-Technologie und ermöglicht, anders als Web 1.0 (Lesefunktion von Websites) und Web 2.0 („Lesen und Schreiben“, Social Media), die Übertragung von Kryptowährungen oder tokenisierten Werten. Das führt dazu, dass dem Metaverse ein enormes Marktpotenzial von 800 Milliarden US-Dollar für das Jahr 2024 prognostiziert wird. Neben anderen Tech-Giganten wie Microsoft oder Nvidia hat es sich daher auch Zuckerbergs Meta das Ziel gesteckt, mit Milliarden-Investitionen, ein umfassendes Metaverse zu schaffen, das nahezu alle Bereiche des Lebens integriert. Die Entwicklungen schreiten rasant voran: So haben bereits die ersten Hochzeitszeremonien im virtuellen „Decentraland“ stattgefunden. Aufgrund der enormen Rechenleistung prognostizieren Experten ein vollständig entwickeltes Metaverse allerdings auf bis zu 20 Jahre.

Welche Rechtsfragen beschäftigen uns im Metaverse?

Die Bandbreite an Fragestellungen, die sich im Metaverse in nahezu jedem Rechtsgebiet aufdrängen, ist immens. Wir wollen uns daher auf die Fragen beschränken: Welches Recht ist überhaupt anwendbar und wie sieht es mit Datenschutz aus?

Was erwartet uns in Zukunft?

Die Ansichten rund um das Metaverse könnten nicht unterschiedlicher sein. Während Tech-Giganten wie Microsoft oder Meta das Metaverse für eine bahnbrechende Neuerung halten und unfassbare Summen investieren, äußerte sich der reichtse Mensch der Welt, Elon Musk, bereits sehr skeptisch gegenüber der virtuellen Welt des Web 3.0. Nichtsdestotrotz lohnt es sich die Entwicklungen rund um das Metaverse mit Spannung zu verfolgen. Insbesondere in juristischer Hinsicht könnten sich hier aufregende Fragestellungen ergeben, die es in Zukunft zu beantworten gilt.

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