US-Präsident Donald Trump hatte bereits im Wahlkampf stets angekündigt, gegen die in seinen Augen hinderliche Regulierung von KI vorzugehen. Diese war von der Biden-Administration aufgesetzt worden, als sich durch ChatGPT und Co. Probleme abzeichneten. Trump kürzte nun die Regulierungen massiv in oder strich sie teilweise sogar gänzlich. In Europa gab es hierfür viel Kritik und das immer wieder kehrende Echo an moralischen Warnungen vor einem Kontrollverlust. Doch natürlich sprechen auch gute Argumente gegen eine strikte Regulierung von KI. Jeder Jura-Student würde sofort an die Berufsfreiheit der Tech-Konzerne denken. Hält eine Regulierung also eigentlich einer Verhältnismäßigkeitsprüfung stand?

1. Hintergrund
US-Präsident Donald Trump hatte bereits im Wahlkampf stets angekündigt, gegen die in seinen Augen hinderliche Regulierung von KI vorzugehen. Diese war von der Biden-Administration aufgesetzt worden, als sich durch ChatGPT und Co. Probleme abzeichneten. Trump kürzte nun die Regulierungen massiv in oder strich sie teilweise sogar gänzlich. In Europa gab es hierfür viel Kritik und das immer wieder kehrende Echo an moralischen Warnungen vor einem Kontrollverlust. Dass ein legitimer Zweck der Regulierung besteht ist unstrittig. Gesetze sind zum Zwecke einer Gefahrenabwendung und Kontrolle ein durchaus geeignetes Mittel. Doch ist die Regulierung auch erforderlich und verhältnismäßig?
2. Erforderlichkeit
Die Erforderlichkeit ist in Jura dann gegeben, wenn kein milderes Mittel in Betracht kommt, das gleichzeitig auch noch ebenso geeignet ist wie das zu prüfende Mittel. Als milderes Mittel im Vergleich zu einer staatlichen Regulierung kommt eine selbst auferlegte Regulierung durch die Entwickler in Betracht. Und so hat auch nahezu jedes KI-Unternehmen einen eigenen „Ehrencodex“. Doch in den letzten Wochen ist (mit Bestürzung) zu beobachten, dass sich Unternehemn wie Meta, Google und OpenAI von ihren ethischen Verhaltensregeln nach und nach verabschieden. Es ist daher nahezu offensichtlich, dass dieses Mittel bei Weitem nicht so geeignet ist wie ein staatliches Gesetz.

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3. Verhältnismäßigkeit
Doch wie sieht es mit der Verhältnismäßigkeit der zu prüfenden Maßnahme aus? In juristischen Gutachten wir hier dann gern die Formel der praktischen Konkordanz bedient: Grundrechte die aufeinandertreffen sollen in einen möglichst guten Ausgleich gebracht werden. Dabei ist die Eingriffsintensität und der Rang des betroffenen Grundrechts abzuwägen. Vorliegend ist einerseits das Interesse der Unternehmen an einer freien Produktentwicklung betroffen sowie das staatliche Interesse, im internationalen KI-Wettlauf die Spitzenposition zu halten (was wohl sogar ein geopolitisches, militärisches und sehr hoch zu gewichtendes Interesse ist).
Auf der anderen Seite sind mit dem Leben, der Freiheit des Individuums und der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zumindest hypothetisch gleich die höchsten Grundwerte der (deutschen) Verfassung betroffen. Was ergibt also Ihre persönliche Abwägung?
4. Argumente gegen eine Regulierung
Innovationsbremse für Startups und Unternehmen
Zu strikte Regularien könnten dazu führen, dass sich Innovationen verlangsamen. Gerade kleine Unternehmen und Startups haben nicht die Ressourcen, um komplexe rechtliche Vorgaben einzuhalten.
Gefahr der Überregulierung ohne technisches Verständnis
Gesetze entstehen oft langsamer als technologische Entwicklungen. Eine zu früh angesetzte Regulierung könnte ineffektiv sein oder sich als unpassend erweisen, wenn sich die Technologie weiterentwickelt. Zudem besteht die Gefahr, dass Regulierungsbehörden ohne tiefgehendes technisches Wissen unrealistische oder schwer umsetzbare Vorgaben machen.
Wettbewerbsnachteile auf globaler Ebene
In anderen Ländern wird KI mit erheblich weniger regulatorischen Hürden entwickelt. Gerade in diesem extrem knappen Rennen, das zukunftsentscheidender nicht sein könnte und regelmäßig überraschende Wendungen nimmt ist ein Freiraum zur schnellen Entwicklung essenziell.
Flexibilität und Anpassungsfähigkeit von KI
KI ist keine statische Technologie. Sie entwickelt sich stetig weiter, und es ist schwierig, langfristig gültige rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

5. Argumente für eine Regulierung
Vermeidung von Diskriminierung und Bias
Ja, KI ist eine Zukunftstechnologie. Aber gerade deshalb gehört sie kontrolliert! KI-Systeme basieren auf Daten und Algorithmen, die Vorurteile (Bias) enthalten können. Beispielsweise wurde bereits in verschiedenen Fällen nachgewiesen, dass Algorithmen bei der Bewertung von Kreditwürdigkeit oder bei Bewerbungsverfahren Minderheiten benachteiligen. In der Justiz können voreingenommene KI-Systeme beispielsweise zu unfairen Urteilsvorhersagen führen. Eine Regulierung könnte sicherstellen, dass Transparenz- und Fairness-Prinzipien eingehalten werden.
Rechtssicherheit und Haftungsfragen
Wer haftet, wenn eine KI falsche Entscheidungen trifft? Im juristischen Bereich könnte dies bei automatisierten Vertragsprüfungen, KI-gestützten Rechtsberatungen oder gar autonomen Schiedsverfahren problematisch werden.
Schutz der Grundrechte und des Datenschutzes
KI-Systeme verarbeiten oft große Mengen personenbezogener Daten, was Fragen nach dem Schutz der Privatsphäre aufwirft. Der Datenschutz spielt insbesondere in der EU mit der DSGVO eine zentrale Rolle.
Verhinderung von Manipulation und Missbrauch
KI kann für schädliche Zwecke eingesetzt werden, etwa in der Erstellung von Deepfakes oder automatisierten Fehlinformationen. Durch Regulierung könnte sichergestellt werden, dass KI nicht zur Destabilisierung demokratischer und rechtlicher Strukturen beiträgt.
Ethik und gesellschaftliche Verantwortung
KI ist nicht nur eine technische, sondern auch eine ethische Herausforderung. Sollen autonome Systeme über Leben und Tod entscheiden können (etwa in der Militärtechnik oder in der Medizin)? Welche moralischen Prinzipien sollen KI-Modelle berücksichtigen? Eine Regulierung könnte sicherstellen, dass verfassungsrechtlich garantierte ethische Leitlinien entwickelt und eingehalten werden.