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Verbrechen prognostizieren mithilfe von KI?

Das verspricht zumindest ein neuer Algorithmus aus den USA. Sozialwissenschaftler der Universität Chicago erreichen mit ihrer KI in Versuchen eine 90-prozentige Genauigkeit bei Kriminalitäts-Prognosen – und das bis zu einer Woche bevor das Verbrechen geschieht. Die Prognostizierung von Kriminalität wird jedoch immer wieder äußerst kontrovers diskutiert. Das soll die neuartige KI ändern: Der Algorithmus verspricht nicht nur Verbrechen vorauszusagen, sondern dabei auch gleichzeitig die Polizeiarbeit effektiv zu kontrollieren.

Was macht die neuartige KI so besonders?

Mit ihrem Versuch, mittels KI gezielt Verbrechen vorherzusagen, sind die Forscher der Universität Chicago nicht die ersten. Gleichwohl verbirgt sich hinter dem Algorithmus eine neuartige Herangehensweise. Zuvor hatten sich derartige Versuche stets auf geografische Brennpunkte konzentriert. Das Forscher-Team aus Chicago programmierte den Algorithmus allerdings so, dass dieser mit sogenannten „raumzeitlichen Punktprozessen, die sich in sozialem Kontext entfalten“ arbeitet. Doch was genau bedeutet das? Die Forscher analysierten zunächst ihre Heimatstadt Chicago, indem sie sie in verschiedene Bereiche aufteilte und diese auf ihre Historie in Sachen Gewaltverbrechen und Eigentumsdelikten und deren Veränderungen untersuchte. Die Untersuchungen nahm das Team daraufhin mit sieben weiteren US-amerikanischen Städten vor. Die Analysemethode verhalf den Forschern präzise Vorhersagen für zukünftige Verbrechen in den betreffenden Städten zu prognostizieren – bis zu einer Woche im Voraus.

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Kontrolle der Polizeiarbeit

Vorhersagenbasierte Polizeiarbeit stößt immer wieder auf heftige Kritik. Diskriminierung gegenüber Minderheiten und Ermittlungen gegen unschuldige Menschen sind dabei die größten Beanstandungen, denen sich KI-gestützte Polizeiarbeit aussetzen muss. Dieser Problematik möchte das Forscher-Team entgegentreten, indem sie den Algorithmus auf die gleichzeitige Entwicklungsanalyse der Polizeiarbeit programmiert haben. Die Sozialwissenschaftler aus Chicago haben bereits Ermittlungsergebnisse ihres Algorithmus vorgelegt, die beweisen, dass Polizeibeamte in reicheren Gegenden schneller auf Notrufe reagieren als in ärmeren Vierteln. Von derartigen Beobachtungen versprechen sich die Forscher eine Art Missbrauchskontrolle, die diskriminierende Verhaltensweisen der Polizei aufdecken soll.

KI bereits in Gerichten eingesetzt

Der Einsatz von Algorithmen ist in der US-amerikanischen Strafverfolgung kein Novum. So verlassen sich beispielsweise Gerichtsbarkeiten aus Bundestaaten wie Kalifornien auf die Prognosen von KI, um per Risikobewertung einzuschätzen, ob inhaftierte Straftäter in Zukunft rückfällig werden könnten. Die Berechnung des Rückfälligkeitswertes durch die KI ist sodann Bestandteil des richterlichen Urteils, in dem über Untersuchungshaft oder über die Art von Rehabilitationsleistungen entschieden wird. Mit dem Einsatz der algorithmischen Werkzeuge sollen die Ressourcen für eine Rehabilitation oder eine Gefängnisstrafe effektiver eingeteilt werden und die ohnehin überlasteten Gefängnisse entlastet werden. Doch wie ist das ganze einzuordnen?

Durch den Algorithmus ist die Rückfälligkeitsprognose datenbasiert und beruht nicht lediglich auf der Einzelentscheidung eines Richters. In der Theorie ist die Entscheidung damit rational und lässt jegliches Bauchgefühl des Richters aus dem Spiel.

Die verwendeten Algorithmen beruhen auf historischen Kriminalitätsdaten und statistischen Korrelationen, nicht auf kausalen Zusammenhängen. Stellt der Algorithmus beispielsweise fest, dass ein geringes Einkommen im Zusammenhang mit einer erhöhten kriminellen Rückfälligkeit steht, muss zu wenig Geld noch lange nicht der tatsächliche Grund für die Rückfälligkeit sein. Im Ergebnis bedeutet das: Bevölkerungsgruppen, die in der Vergangenheit ohnehin vermehrt von Strafverfolgungsbehörden beobachtet wurden – und zwar diejenige mit geringem Einkommen und ethnische Minderheiten – erhalten nun auch besonders hohe Rückfälligkeitswerte durch die KI.

Und in Deutschland?

Hierzulande hat der Bundesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit im vergangenen Jahr ein Konsultationsverfahren zum Einsatz von KI in der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr durchgeführt. Die Konsultationsteilnehmer einigten sich darüber, dass der Einsatz von KI in der Strafverfolgung zahlreiche rechtliche, ethische und politische Fragen aufwirft und daher einer breiten öffentlichen Debatte bedarf. Gleichzeitig bestand Konsens dahingehend, dass eine grundsätzliche Ablehnung von KI im Zusammenhang mit Strafverfolgung fehl am Platz ist. Unterlegt wurde dies insbesondere mit dem großen Potenzial der Algorithmen, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung von riesigen Datenmengen. Gänzlich unumstritten wird die Thematik jedoch auch in Zukunft nicht bleiben.

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