Im Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie verabschiedet (DiRUG). Das DiRUG enthält unter anderem Vorschriften, die eine Online-Gründung von GmbHs sowie Online-Handelsregisteranmeldungen ermöglichen. Offiziell sind diese Vorschriften am 1. August 2022 in Kraft getreten. Bisher war das körperliche Erscheinen der Geschäftsführer oder deren bevollmächtigten Vertreter und der Gründungsgesellschafter vor dem Notar notwendig. Nun wurde mit dem neuen Gesetz die rechtliche Grundlage geschaffen, dass im notariellen Online-Verfahren mittels Videokonferenz diverse Registeranmeldungen und GmbH-Gründungen vorgenommen werden können.
1. Anmeldung auf der Onlineplattform der Bundesnotarkammer
„Bürgerinnen und Bürger können jetzt von zu Hause aus eine GmbH gründen. Der Gang zum Notar ist nicht mehr erforderlich.“
Prof. Dr. Jens Bormann[1]
Dank der Digitalisierung und der Internetplattform der Bundesnotarkammer sind notarielle Online-Verfahren ausschließlich mittels des Kommunikationssystems per Video zulässig. Die Teilnehmer einer Online-Beurkundung müssen sich für das notarielle Online-Verfahren entweder über eine spezielle Internetplattform der Bundesnotarkammer oder die Notar-App registrieren. Die Anmeldung kann über einen Einladungslink des Notars initiiert oder von dem Teilnehmer selbst angestoßen werden. Bei der Registrierung wird der Benutzer durch einen Abfragedialog geführt. Der Prozess ist aufgrund der Komplexität der Materie nicht unbedingt selbsterklärend. Dabei hat sich die Bundesnotarkammer richtig um ein niederschwelliges Angebot bemüht. Für den Teilnehmer wird im Zuge der Registrierung ein Nutzerprofil angelegt und mit einer qualifizierten elektrischen Signatur gekoppelt. Diese kann dann im Rahmen der Online-Beurkundung genutzt werden. Nutzer, die keine rechtsverbindlichen Erklärungen in der Beurkundung abgeben (z. B. beratende Rechtsanwälte), können sich als Gäste anmelden.
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2. Welche technische Ausstattung ist erforderlich?
Die folgende technische Ausstattung ist für die Teilnahme an einem Online-Verfahren erforderlich:
- Smartphone mit Mobilfunkempfang, Notar-App und NFC-Schnittstelle
- Internetverbindung (min. 6 Mbit/s)
- Ton/Mikrofon (Standard-Hardware)
- Webcam (Auflösung min. 480p)
- Tablet, Laptop oder Computer
Ferner wird ein Smartphone benötigt, um die eID (elektronischer Identitätsnachweis) und das elektronisch gespeicherte Lichtbild auszulesen[2]. Seit 2015 sind auch NFC-Schnittstellen in den meisten Handys standardmäßig verbaut. Zudem muss jeder Nutzer die von der Bundesnotarkammer entwickelte Notar-App auf seinem Smartphone installieren.
3. Welche Ausweisdokumente sind erforderlich?
Für die Identifizierung der Nutzer schreibt § 16c BeurkG n.F. die Authentifizierung auf Basis zweier Faktoren vor. Jeder Nutzer muss sich über einen eID ausweisen. Ferner muss aus einem Ausweisdokument ein elektronisches Lichtbild übermittelt werden, welches mit dem Erscheinungsbild der Beteiligten durch den Notar verglichen wird. Für das Auslesen der eID, den ersten Schritt der Identifizierung, können verschiedene Ausweisdokumente verwendet werden. Eine Unionsbürgerkarte mit aktivierter Online-Funktion, ein deutscher Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion oder Anerkannte Ausweisdokumente anderer EWR- oder EU-Staaten mit eID auf dem höchsten Sicherheitsniveau.
4. Rechtswelt macht große Schritte in Richtung Digitalisierung
Momentan ist konkret die Online-Beurkundung noch auf die GmbH-Gründung begrenzt. Zudem können über die Plattform alle Anmeldungen zum Partnerschafts-, Genossenschafts- und Handelsregister erledigt werden. Wenn z. B. die Änderung einer Anschrift oder ein Geschäftsführerwechsel durchgeführt werden muss, kann dies jetzt einfach und bequem online gemacht werden. Die Digitalisierung bringt viele Vorzüge in die Rechtswelt ein und es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch andere rechtliche Prozesse online abgewickelt werden können. Dadurch wird sowohl das Leben der Rechtskanzleien als auch die Inanspruchnahme ihrer Dienstleistungen einfacher gestaltet. Hinzu kommt noch die eingesparte Zeit, da das eigene Haus oder Büro für verschiedene Rechtsgeschäfte in Zukunft nicht mehr verlassen werden muss.
