Bei der Recherche dieses Beitrags sind wir darauf gestoßen, dass das Marketingkonzept vieler Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (sofern überhaupt vorhanden) noch immer dem Gießkannen-Prinzip folgt oder dem Ziel, für möglichst jeden Rechtsbereich etwas anbieten zu können. Um die Problematik dieser Herangehensweise zu verdeutlichen ein Beispiel: Eine Speisekarte, die geradezu von Gerichten überflutet wird, führt nicht nur dazu, dass die potenziellen „Kunden“ komplett überfordert werden. Auch verleiht es dem Restaurant keinen Charakter, der das Lokal im Gegensatz zur Konkurrenz für vorzugswürdig erscheinen ließe.
Die Konsequenz ist, dass die „Kunden“ nicht Ihr Restaurant besuchen werden, sondern zum Italiener eine Straße weiter gehen. Dieser hat nämlich eine übersichtliche Speisekarte und sich zudem auf richtig leckere neapolitanische Pizza spezialisiert.
Wenn Sie in Anbetracht der wachsenden Konkurrenz durch Legal-Tech-Unternehmen immer noch auf das Funktionieren des Gießkannen-Prinzips oder auf „Mundpropaganda“ hoffen, lassen Sie sich mit Henry Fords Worten sagen: „Wer nicht [richtig] wirbt, stirbt“.
Mit unserem YouTube – Kanal Kanzlei Wilde Beuger Solmecke (zum Channel) haben wir mehr als 10.000 Mandanten akquirieren können. Aus diesem Grund wissen wir: Für modernes Kanzleimarketing benötigt man ein zielorientiertes Marketingkonzept auf dessen Fundament die digitale Mandantenakquise optimiert werden kann.
Wenn Sie auch wissen wollen, wie Christian Solmecke sein Kanzleimarketing aufgestellt hat, dann schauen Sie sich den dazu passenden Vortrag „Wie ein Anwalt mit Story Telling zum Social Media Star wurde“ von der Contra 2022 an. Dort erklärt er die Eckpfeiler der Strategie.