Buchhaltung in der Kanzlei
Um eine Kanzlei erfolgreich zu betreiben, genügt es nicht, seine Mandanten juristisch beraten zu können. Eine Kanzlei braucht eine Strategie, muss Mandanten anwerben und sich vermarkten. Ein unscheinbarer, aber umso wichtigerer Pfeiler der Anwaltskanzlei ist die Buchhaltung.
Im Überblick:
1. Was genau bedeutet Buchhaltung?
Die Buchhaltung dokumentiert alle sogenannten Geschäftsvorfälle, also alle Vorgänge, die das Vermögen der Kanzlei betreffen. Es gibt verschiedenste Teilbereiche der Buchhaltung, die je nach Art des Unternehmens relevant werden. Für eine Kanzlei sind vor allem zwei Arten von Buchhaltung wichtig: Finanz- und Lohnbuchhaltung.
Die Finanzbuchhaltung beinhaltet die Dokumentation aller Vorgänge zur Bilanzierung sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung. Auf Grundlage dieser Daten können Prognosen und Empfehlungen für das Unternehmen erstellt werden.
Die Lohnbuchhaltung wiederum dient der Abwicklung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen von Mitarbeitern. Dazu gehören die Abrechnung der entsprechenden Sozialleistungen, Versicherungsbeiträge und Sonderzahlungen. Auch die Pflege der Personalakten fällt unter diesen Begriff.
2. Gibt es eine Buchführungspflicht für Anwälte?
Eine Buchführungspflicht nach dem Handels- und Steuerrecht besteht gem. §§ 238, 240, 242 HGB und § 140 AO für jeden Kaufmann. Gem. § 141 AO unterliegen zudem Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte einer Buchführungspflicht. Rechtsanwälte sind, solange sie ihre Tätigkeit einzeln, als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder in Form einer Partnergesellschaft ausüben, keine Kaufleute, sondern Freiberufler und gelten damit nicht als Kaufmann oder Gewerbetreibende. Folglich unterliegen Anwälte grundsätzlich auch keiner Buchführungspflicht. Doch auch trotzt formaler Abwesenheit einer Buchführungspflicht, besteht weiterhin die Verpflichtung, gem. § 22 UStG zur Feststellung der Steuergrundlage Aufzeichnungen zu machen und somit Geschäftsvorfälle übersichtlich zu dokumentieren.
3. Warum ist Buchhaltung wichtig?
Der Überblick über alle Geschäftsvorfälle durch ordentliche Buchhaltung trägt zudem erheblich zur Ermittlung des wirtschaftlichen Erfolgs einer Kanzlei bei. Dies kommt vor allem der Kanzlei selbst in künftigen Planungsentscheidungen zu Gute. Durch Dokumentation, Planung und Kontrolle, sehen Sie ein Abbild Ihrer Kanzlei und können analysieren, an welchen Stellen es gut läuft, wo Probleme liegen und an welchen Schrauben gedreht werden muss, um Probleme zu lösen und sich weiterzuentwickeln.
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4. Wie lässt sich Buchhaltung erleichtern?
Bei der Buchhaltung kommt es auf Gewissenhaftigkeit an, sie lässt sich nicht einfach nebenbei betreiben, sondern erfordert einen gewissen Aufwand. Diesen kann man auf verschiedene Arten verringern: Während die Auslagerung der Buchhaltung an externe Buchhalter eine eher kostspielige Option ist, gibt es auch die Möglichkeit sich einer Kanzleisoftware zu bedienen, die die Buchhaltung übernimmt. Insbesondere in einer digitalisierten Kanzlei, mit digitalen Akten, Zeiterfassung in der Akte und automatisierter Rechnungsstellung, bietet sich die digitale Buchführung an. Buchführung, Analyse und Controlling werden von der Anwaltssoftware im Hintergrund erledigt und Sie können sich auf die Anwaltstätigkeit fokussieren und offene Forderungen, Umsätze und Rechnungen auf einen Blick sehen. Nicht nur wird die Buchführung erledigt, durch die Analyse der Daten, auf Ebene der einzelnen Anwälte und Ebene der Kanzlei wird eine transparente Grundlage für wegweisende Entscheidungen geboten.
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Häufig gestellte Fragen zur Buchhaltung bei Legalvisio
Legalvisio ist eine umfassende Kanzleisoftware, die sowohl offene Forderungen als auch Einnahmen und Ausgaben im Blick behält. Die Software verfügt über eine Übersicht der aktuellen Konten, sodass Sie ihre Liquidität stets im Blick behalten. Durch die Verknüpfung von Rechnungen, Mandanten und Mitarbeitern, wird Transparenz geschaffen, auf deren Basis Entscheidungen getroffen werden können. Zudem werden die Daten im Kanzleicontrolling analysiert.
Rechtsanwälte, soweit sie nicht in einem Angestelltenverhältnis arbeiten, sind üblicherweise Freiberufler. Also solche unterliegen sie keiner handelsrechtlichen Buchhaltungspflicht. Dennoch muss die Steuergrundlage aufgrund übersichtlicher Dokumentation feststellbar sein. Zudem kommt eine ordentliche Buchführung vor allem der Kanzlei selbst und ihrer wirtschaftlichen Entwicklung zu Gute.