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KI = Künstliche Intelligenz oder Kanzlei intern?

Selbstverständlich weiß heutzutage fast jeder, dass KI für künstliche Intelligenz steht. Doch dieses manchmal so groß und science-fiction-ähnlich anmutende Thema ist in der Rechtsbranche mittlerweile weit verbreitet. Soweit sogar, dass es verbreitete Praxis als Großkanzlei ist, sich sozusagen eine eigene kleine künstliche Intelligenz zu „züchten“. Ein Beispiel: Kira der Kanzlei CMS. Was die Vorteile und Nachteile sind, wie das funktioniert und warum dieses „Heranzüchten“ womöglich eher der Aufbau einer eigenen Goldgrube ist:

Der Mensch hat natürliche Grenzen, die Maschine dafür künstliche Stärken. Wo wir nicht weiterkommen, kann eine KI nützlich sein.

1. Wo wird KI in Kanzleien eingesetzt?

Einige langweilt diese Erklärung sicherlich schon, denn heutzutage kommt man wohl kaum heil zum Büro, ohne mit dem Thema konfrontiert zu werden. Es sei die Zukunft, es sei einfach praktisch oder gar das Ende der menschlichen Arbeit. Unabhängig von einer Wertung ist KI rein faktisch-tatsächlich ein großes Thema in der Rechtsbranche und das wohl „zurecht“!

Durch eine Künstliche Intelligenz lassen sich Aufgaben eines normalen Algorithmus quasi in komplexem Ausmaß durchführen. Ein Beispiel: Ihr Schreibprogramm auf dem PC, etwa Word, ist problemlos in der Lage, Ihnen alle Stellen anzuzeigen, in denen etwa das Wort „Risiko“ im 500 Seiten langen Text auftaucht. Auch kann es markieren, wenn die zusammenhängenden Worte „Im Falle eines Rücktritts von Absatz 1“ erwähnt werden. Doch was, wenn im Text nun „Gefahr“ oder „Im Rücktrittsfall bezüglich des ersten Absatzes“ steht?

Sicher können Sie sich nun Gedanken machen, welche Synonyme für Ihr eigentlich gesuchtes Wort hätten verwendet werden können. Und Sie können auch den ganzen Text nach „Absatz 1“ durchsuchen – dann bekommen Sie jedoch alle Erwähnungen und nicht die speziell zum Rücktritt. Oder aber Sie suchen nach Rücktritt und bekommen alles mögliche und irgendwo darunter auch Absatz 1. Aber weil Sie nicht wissen können, in welcher genauen Reihenfolge die Worte oder ähnliche verwendet wurden, bedeutet das enorme Arbeit.

Eine künstliche Intelligenz hingegen kann Wort-Zusammenhänge und ihre grobe Bedeutung erkennen. Sie versteht, dass es um die gleiche Sache geht, auch wenn mal ein Wort eingeschoben, verändert oder weggelassen wurde.

2. Das Roboter-Gehirn

Nun hört man oft, dass eine KI damit wie ein Mensch denkt und den Text versteht. Darüber würde sich so manch ein Programmierer gerade sicher freuen und wahrscheinlich ist das auch das finale Ziel vieler Forschungen. Doch heute ist das Bild, dass die Suchfunktion aus Word im Grunde etwas gebildet wurde. Dieser Prozess ist extrem aufwendig und kostspielig. Und auch wenn die Rede von selbstlernenden Maschinen ist, kann die Kanzlei-KI keine Weltherrschaft anstreben. Sie kann leider auch nicht sich ein Buch schnappen und sich selber beibringen, welche Textbausteine einen Anwalt interessieren können – denn um das Buch zu verstehen muss ihr erst einmal der Inhalt des Buches vermittelt werden. Nach langjährigem Training und unzähligen Fixes, Ergänzungen und stupide eingegebenen Text-Häppchen ist die KI dann schließlich so weit ausgebildet, dass sie die Kanzlei etwa beim Durchsehen von endlos langen Verträgen unterstützen kann.

In Juristen-Sprache: Warum immer alternativ anstatt kumulativ?

3. „Aber wir können uns doch nicht auf den Computer verlassen!“

Richtig! Und hier ist die Perspektive entscheidend: Während Skeptiker gerne Perfektion von KI erwarten wird sie eigentlich eingesetzt, um die Nicht-Perfektion der Menschen zu minimieren. Ein vollkommen selbst fahrendes Auto, das einen Unfall baut wird als deutlich schlimmer wahrgenommen, als ein betrunkener, alter oder rücksichtsloser Mensch. Sicher sollten nicht unhinterfragt plötzlich Roboter über unser Leben im Straßenverkehr entscheiden. Doch in diesem Stadium sind wir bei Kanzlei-KI auch noch lange nicht. Vielmehr lässt sich der aktuelle Stand mit einer Einparkhilfe vergleichen: Das Auto erkennt durch seine Sensoren, die auf genau dies trainiert wurden, wenn ein fester Gegenstand dem Auto zu nahe kommt und macht den menschlichen Fahrer darauf aufmerksam. Ebenso highlightet Kanzlei-KI potentiell beachtungswürdige Stellen eines Vertrags. Sich nun nur auf die Einparkhilfe oder die Kanzlei-KI zu verlassen ist ein Fehler, beide können sich täuschen oder etwas nicht „sehen“. Doch durch das Gegenchecken durch den Menschen wird dieses Problem gelöst. Wenn Menschen wegen dem Navi in einen Fluss fahren, obwohl sie ihn vor sich sehen, nur weil das Navi es ihnen sagt – wer ist dann wirklich Schuld daran?

Die Kontrolle durch den Menschen ist wichtig und richtig. Und sobald man es als Unterstützung für den Menschen und nicht als Ersatz ansieht, birgt die Kanzlei-KI auch keine Gefahr in sich, vielmehr erhöht sie die Qualität und das bei weniger verwendeter Zeit.

4. Beispiel „Kira“

Ein bekanntes Beispiel für eine KI im Kanzlei-Rahmen ist „Kira“ von CMS. Laut eigener Aussage kann „Kira“ mittlerweile mehr als 1.000 englische Vorschriften „out of the box“ zur Verfügung stellen und in deutscher Sprache wurden „Kira“ bereits über 100 Erkennungsgegenstände beigebracht.

„Kira verfügt über integrierte maschinelle Lernmodelle für unterschiedliche Transaktionsbedürfnisse. So kann sie Bestimmungen mit einer hohen Treffsicherheit in einer großen Menge von Verträgen identifizieren.“ (CMS)

„Kira“ ist dabei nicht etwa extern aufgekauft oder eine Sub-Anwendung etwa einer Google-AI sondern in langwieriger und kostspieliger Arbeit eigens angelernt. Dieser Prozess bracht Jahre und kann nicht etwa nebenbei von einem Anwalt vorgenommen werden sondern benötigt ein ganzes Team und viel Erfahrung. Es werden der KI hierbei schrittweise bestimmte Muster beigebracht, die sie nicht nur später selbst erkennen können soll, sondern auch Muster in einer Vielzahl von Mustern! Denn nur so wird aus einem gewöhnlichen Such-Programm eine „selbstlernende“ Maschine!

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5. Doch wieso?

Wieso sollte sich CMS dies alles antun, anstatt die KI-Entwicklung dem MIT oder Elon Musk zu überlassen und dann später ihr Produkt erwerben?

Spaß bei Seite – es handelt sich um ein höchst lukratives Feld! Wer sich als Legal-Tech- und besonders als KI-Anbieter im Markt etablieren kann setzt nicht nur die Preis-Standards sondern übernimmt auch die Vorreiterrolle in der zukünftigen Entwicklung des Marktes. Unabhängige eigene Systeme sind beliebt bei Großkanzleien und allein schon aufgrund des personalisierten Bedarfs lohnt es sich für sie wohl schon, eigens zugeschnittene Programme zu starten.

Doch gibt es zudem einen großen „Shift“ in Rechtsbranche: Der Versuch, von einem reinen Dienstleistungssektor immer mehr hin zu Produkten zu kommen, die sich skalierbar absetzen lassen. Sollte CMSs „Kira“ etwa der Gold-Standard für Kanzlei-KI werden, so bietet es sich an, kleineren Kanzleien jährlichen Zugang zu verkaufen. Automation ist unumgänglich, auch im Recht und so ist es zu erklären, weshalb die eigene KI-Entwicklung für einige Big Player mehr als sinnvoll ist.

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