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Notariat im Wandel – Ersetzen bald elektronische Signaturen das Siegel eines Notars?

Die Bundesnotarkammer (BNotK) feierte vor zwei Monaten ihr 60-jähriges Bestehen. Das Notariat gründet sein Ansehen auf Beständigkeit und zugleich seiner Wandlungsfähigkeit. Nun steht es mit der Digitalisierung, dem materiellen Recht oder der Bekämpfung von Geldwäsche vor großen Herausforderungen.

1. Notare arbeiten digitaler als angenommen

Die meisten verbinden notarielle Urkunden immer noch mit Brief und Siegel, mit Papierlastigkeit. Doch das Notariat ist viel wandlungsfähiger als angenommen. Schon längst stehen notarielle Urkunden in elektronischer Variante zur Verfügung. Qualifizierte elektronische Signatur mit Notarattribut ersetzt Siegel und Unterschrift. Notare und Handelsregistriergerichte sowie größtenteils auch Grundbuchämter kommunizieren auf diese Weise bereits seit 2007. In dem neuen Elektronischen Urkundenarchiv sollen künftig alle notariellen Urkunden in digitaler Form 100 Jahre lang bewahrt werden. Angesichts dessen ist die Digitalisierung notarieller Urkunden ab dem Juli 2022 sogar Pflicht. So haben Beteiligte und ihre Rechtsnachfolger auch noch nach langer Zeit die Möglichkeit, die aufbewahrten Urkunden als Beweismittel zu nutzen.

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2. GmbHs online gründen

Dank des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie steht ab August die Möglichkeit offen, eine GmbH online zu gründen. Die Registeranmeldung wird dabei digital vorgenommen. Ausgesprochen wichtige Punkte, auf die Vertreter aus der Politik auf dem Deutschen Notar-Tag in Hamburg vergangenen Jahres hingewiesen haben, sind Verbraucherschutz und Rechtssicherheit. Diese dürfen im Zuge der Digitalisierung nicht vernachlässigt werden. Aufgrund dessen bleibt diese Möglichkeit zunächst nur geschäftserfahrenen Beteiligten aus bestimmten Bereichen des Gesellschaftsrechts offen.

3. Bewährtes Präsenzverfahren bleibt bei Immobilienkäufen

Da ein Immobilienkauf für viele Menschen die größte Investition des Lebens ist, besteht die BNotK auf dem Präsenzverfahren, das Übereilungsschutz und Warnfunktion besser gewährleiste. Immobilienkäufe sollen aber in Zukunft nach der Beurkundung auch digital abzuwickeln sein. Dafür wird das Projekt „eNoVa“ (elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch) des Bundesjustizministeriums sorgen.

4. Blockchain und Künstliche Intelligenz

Für ein Blockchain-basiertes Gültigkeitsregister für notarielle Vollmachten und Erbscheine wurde ein Prototyp in Kooperation zwischen der Bundesnotarkammer, dem bayerischen Justizministerium und dem Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik entwickelt. Zudem soll zur Beschleunigung von Registeranmeldungen ein Projekt zur Nutzung künstlicher Intelligenz im Notariat durchgeführt werden. Das Notariat kombiniert damit neue Technologien und bewährte Verfahren. Auch in der digitalen Welt werden Notare weiterhin sowohl für rechtliche als auch menschliche Anliegen zur Verfügung stehen. Der menschliche Faktor werde auch bei der Digitalisierung im Fokus bleiben, so die Präsidentin des BGH, Bettina Limperg.

5. Bekämpfung von Geldwäsche erleichtert

Eine Meldung von Geldwäscheverdacht seitens rechtsberatender Berufe war durch die frühere Rechtslage und aufgrund der Verschwiegenheitspflicht deutlich eingeschränkt. Eine Meldung war nur bei positiver Kenntnis von Geldwäsche erlaubt, was nur seltene Meldungen seitens Notare zur Folge hatte. Nun hat die BNotK für eine Erweiterung der Meldepflicht gesorgt. Jetzt entscheiden klare gesetzliche Vorgaben darüber, ob und wann ein Sachverhalt zu melden ist. Dadurch sind die Meldungen durch Notare erheblich gestiegen.

6. Beurkundung von Rechtsvorgängen im Wandel

Künftig sollen durch die kontinuierlichen Veränderungen im materiellen Recht Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wird zudem eine neue Rechtsform geschaffen. Des Weiteren werden volljährige Personen jenseits der Ehe die Möglichkeit haben, rechtlich Verantwortung füreinander zu übernehmen.

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