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BAG-Urteil zur Zeiterfassung: Pflicht zur Stechuhr?

Im September 2022 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine für viele überraschende Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung getroffen. Nun hat das BAG die Entscheidungsgründe mitgeteilt, aus denen sich die neu eingeschlagene Richtung der Rechtsprechung zur Zeiterfassung ableiten lässt. Müssen Unternehmen alle Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfassen und wie bzw. in welcher Genauigkeit muss das geschehen? Gibt es Besonderheiten bei Kanzleien? Braucht es spezielle Tools oder feste Pläne dafür?

1. Der Ausgangsfall

Ausgangsfall des BAG-Beschlusses vom 13.09.2022 war eigentlich ein ganz anderer: Es ging um den Streit zwischen einem Betriebsrat und einem Arbeitgeber, in welchem der Betriebsrat im Wege einer Einigungsstelle dem Arbeitgeber etwas aufzwingen wollte, was nach der Entscheidung des BAGs nicht rechtens war: Eine verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Doch das BAG entschied nicht nur, dass der vom Betriebsrat gewählte Weg nicht erlaubt ist. Es stellte gleichzeitig dem Betriebsrat in Aussicht, dass aufgrund des Regelungs-Vakuums zu dem Thema derzeit die Forderung nach zumindest einem System der Zeiterfassung eventuell gesetzlich gezogen hätte.

2. Hintergrund der Entscheidung

Diese Forderung mit Aussicht auf Erfolg ergibt sich nach dem BAG daher, dass der Gesetzgeber bisher keinerlei Regelung zur Zeiterfassung getroffen hat. Der Betriebsrat kann daher versuchen, über den Gesundheitsschutz aus § 87 I Nr. 7 BetrVG eine Zeiterfassung zu fordern. Damit zeigt das BAG dem Gesetzgeber auf, dass er in diesem Thema tätig werden sollte. Erst dann besteht eine eindeutige Rechtslage. Dass aber generell das Thema Zeiterfassung auf Arbeitgeber zukommt hat das BAG hiermit klar gestellt. Und im Dezember nun auch die Entscheidungsgründe für den Beschluss aus September dargelegt.

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3. Lange überfällig

Dass es überhaupt zu der Entscheidung kam zeigt die Dringlichkeit einer Klarstellung durch den Gesetzgeber. Doch schon seit 2019 ist im europäischen Rahmen klar, dass Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen müssen. Dies hatte der europäische Gerichtshof damals bereits so bestimmt – Deutschland hinkt hinterher. Doch sollte die BAG-Entscheidung spätestens mit den nun veröffentlichten Entscheidungsgründen dem Gesetzgeber genügend Druck machen, dass mit einer „schnellen“ Antwort gerechnet werden kann.

4. Inhalt der Entscheidung

Auch in den Entscheidungsgründen hält sich deswegen das BAG aber mit genauen und konkreten Hinweisen zum Thema Zeiterfassung zurück. Wie detailliert, eventuell gesichert oder gar digital alles gestaltet werden muss soll eben dem Gesetzgeber überlassen werden. Weiter möglich soll Vertrauensarbeit bleiben und Ausnahmen seien vielfach denkbar. Für Kanzleien ergeben sich jedoch ohnehin andere Maßstäbe.

Eine genaue Zeiterfassung mit Zuteilung zu einem bestimmten Mandat ist schließlich nicht nur für den Arbeitgeber sondern eben auch für den Mandanten wichtig. Ärgerlich ist es dann, wenn ein Mitarbeiter es vergisst, seine Zeit aufzuschreiben oder es ein Zettelchaos gibt. Eine praktische Lösung bietet Legalvisio mit der Funktion der automatischen Zeiterfassung. Weder als Arbeitgeber, noch als Anwalt musst du dir die Mühe machen, ein entsprechendes System einzurichten oder pedantisch auf die Minute deine Arbeitszeit aufzuschreiben. Ebenso automatisch werden Übersichten erstellt und die Arbeit dem bearbeiteten Mandat zugeordnet und du hast immer den Überblick über Finanzen und auch Rechnungen können automatisch erstellt werden. Sobald der Gesetzgeber also tätig wird und eine Pflicht kommt, bist du mit der zukunftsorientierten Wahl Legalvisio bereits bestens ausgestattet und der Konkurrenz voraus.

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