Die Digitalisierung der Rechtsbranche bedeutet für Kanzleien meist Tools zur Arbeitserleichterung und effizienteren Arbeit. Doch wie kann Legal Tech eigentlich der Justiz helfen? Nach Justizminister Marco Buschmann ist Legal Tech unumgänglich und so müssten auch die deutschen Gerichte endlich auf den aktuellen Stand der Technik kommen. Sein Vorschlag von Kameras in Gerichtssälen stieß dabei jedoch auf heftige Kritik von Richtern und Staatsanwälten!

1. Worum es geht
Marco Buschmann (FDP) geht es um die verbesserte Wahrheitsfindung und um fairere Urteile. Gerade in Strafverfahren ginge es dabei für die Angeklagten um viel und es könne nicht sein, dass die beteiligten Richter und Staatsanwälte sich bei monatelangen Verfahren auf ihr Gedächtnis oder die paar wenigen eigenen Notizen verlassen müssten. Dies ist einfach nicht mehr zeitgemäß, so der Justizminister. Vielmehr sollten die in der Privatwirtschaft schon lange fortgeschrittenen Entwicklungen zu Legal Tech nun noch mehr auch in der öffentlichen Hand zur Anwendung kommen.
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2. Was es bereits gibt
Nun ist aber auch an der Justiz in Deutschland die Digitalisierung bisher nicht komplett vorbeigezogen. Die Einführung der E-Akte bzw. des „beA“ etwa waren große und wegweisende Schritte in Richtung einer digitaleren Zukunft. Und sie zeigten Wirkung: Auch wenn durch sie alleine noch nicht viel gewonnen wurde und die Systeme ständig Probleme verursache – sie zeigen etwa Anwaltskanzleien auf, dass sie sich mit dem Thema beschäftigen müssen. Und abgesehen von Kinderkrankheiten und altbekannten Datenschutz-Monstern stößt die allgemein eingeschlagene Richtung dabei auch auf sehr positives Feedback. Warum also die neuesten Vorschläge nicht?


3. Was soll neu kommen?
Justizminister Buschmann geht es darum, die Aufzeichnung der Verhandlungen in Strafsachen zu verbessern. Zu oft würden Verwirrungen entstehen oder gar falsche Schlüsse gezogen werden aufgrund mangelnder Erinnerungskraft der Beteiligten. Das scheint auch nur logisch in Anbetracht der unzähligen Beteiligten, Zeugen und Angeklagten, die Richter und Staatsanwälte jeden Tag zu Gesicht bekommen. Sich hierbei den Inhalt der Aussagen oder gar die Mimik und Gestik der Menschen zu merken scheint zurecht wohl fast unmöglich.
4. Welche Technik soll zum Einsatz kommen?
Zunächst sollte nach einem ersten Entwurf die strafrechtliche Verhandlung in Bild und Ton aufgezeichnet werden. Die Tonaufnahme sollte dabei auch mittels einer Transkriptionssoftware zu einem Text-Dokument umgewandelt werden. Ähnlich wie das etwa bei einem Microsoft-Word-Dokument mit der Funktion „Diktieren“ möglich ist. Fehler wie hier dürften natürlich bei einer Gerichtsverhandlung auf keinen Fall auftreten und auch die technische Umsetzung wirft Fragen auf. Vermutlich ist für eine solche Software eine Spracherkennungs-KI nötig, eventuell auch mit NLP (natural language processing). Diese profitieren aber gerade davon, aus ihren eigenen gespeicherten Aufnahmen zu lernen, sodass der datenschutzrechtliche Aspekt bei der Speicherung der möglichst großen Lern-Datenbänke wichtig sein wird.


5. Richter und Staatsanwälte schließen Kameras aus
Die Tonaufzeichnung war allerdings nicht der entscheidende Aspekt, der die negative Resonanz von Richtern und Staatsanwälten hervorrief. Vielmehr war das die Videoaufzeichnung per Kamera. Diese sollte natürlich keine simple Überwachungskamera aus einer Ecke des Saals sein sondern eine speziell auf Angeklagten und Zeugen gerichtete Kamera. Dies würde aber nach den Kritikern die Zeugen einschüchtern und zu zögerlichen oder gar unwahren Aussagen verleiten. Die Anwaltschaft hingegen findet gerade Kameras wichtig, um die Mimik und Gestik mitzuerfassen, die oftmals viel entscheidender sei als der bloße Inhalt.
6. Der neue Gesetzesentwurf/Fazit
Auf diese Kritik reagierte Buschmann und so ist in dem neuen Gesetzesentwurf keine Pflicht zu Kameras mehr zu finden. Vielmehr ist es nun eine freiwillige Option der Bundesländer, wobei der Justizminister stark darauf hofft, dass einige mit Pilot-Projekten vorangehen und sich der Rest ein Beispiel an ihnen nimmt. An der sonstigen Aufzeichnung wird allerdings festgehalten. Wirklich zügig wird das Projekt aber wohl nicht zu erwarten sein, so Buschmann, weil mit der E-Akte die IT der deutschen Gerichte noch bis 2026 ausgelastet sei. Schade! Dies ist für die „Zeitenwende“ der Justiz ein wahres Sinnbild und Trauerspiel zugleich. Aber mal wieder ist es zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.
