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Die erste KI als Verteidiger vor Gericht!

Fast schon wie der erste Einblick in einen Sci-Fi-Thriller für Juristen: In wenigen Wochen soll zum ersten mal eine KI als Verteidigung einen Menschen live vor Gericht verteidigen. Dies wäre eine Weltneuheit und löst verschiedenste Diskussionen aus: Inwieweit sollte dies erlaubt sein? Wieviel Kontrolle braucht es über die Vorschläge einer KI? Ist dies nicht vielleicht sogar unfair mit Blick auf die Datenmenge, die damit dem Angeklagten zu Verfügung stehen? Inwieweit muss der Richter mit der KI interagieren und wie sieht es mit ihrer Haftung aus? Und selbstverständlich: Wo führt das hin?

Hellgraue Box mit Inhaltsverzeichnis und Anker

1. Worum es geht

Zuerst bekannt geworden war die aufsehenerregende Neuigkeit bei „The Scientist“, welcher über die KI der Firma „DoNotPay“ berichtete. Dem Namen lässt sich bereits das meiste ableiten – „DoNotPay“ ist ein Paradebeispiel für Legal Tech in der Praxis. Sie entwickelten eine KI für Strafzettel-Verfahren. Anstelle von teuren Anwaltskosten können sich hier Betroffene hier den entsprechenden Rat per Knopfdruck und meist kostenlos auf der Website von einer KI holen. Allein diese Ausgestaltung von KI sorgt in der juristischen Branche für Tumult. Zum einen wirtschaftlich, denn in der Tat lassen sich einfache juristische Prozesse ohne Probleme automatisieren und sind damit um ein vielfaches schneller und billiger, als wenn ein Mensch sie bearbeitet. Dementsprechend der Slogan der Firma: “Fight corporations, beat bureaucracy, and sue anyone at the press of a button.”

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2. Die nächste Stufe

Zum anderen sahen bei dieser ersten Form von Rechts-KI bereits Probleme über die Rechtswirksamkeit von computerunterstützten Entscheidungen oder aber das Ende des Anwalts. Moralische und ethische Fragen außen vor gelassen drehten sich die Argumente hauptsächlich darum, dass zwar eine KI den entscheidenden Vorteil hat, enorme Datenmengen in Echtzeit zu verarbeiten, jedoch bisher von künstlicher Intelligenz nicht wirklich als selbst denkende Maschine ausgegangen wurde, sondern als Computer-Code, der nur so viel kann wie ihm beigebracht wurde. Was also, wenn sich die KI nun mal vertut und der laienhafte Mandant dies nicht merkt?

Diese Frage hat nun bei einem echten Verfahren vor Gericht statt einer Auskunft auf einer Website nochmals sehr viel mehr Brisanz entwickelt.

3. Eine KI vor Gericht?

Die ursprünglich zur Klärung von Strafzetteln entwickelte KI von „DoNotPay“ soll laut der Firma der erste Roboter-Anwalt sein und im Februar ihren ersten Einsatz vor Gericht haben. Funktionieren soll das Ganze, indem der Angeklagte einen Knopf im Ohr hat, über den er von der KI Hinweise und Formulierungsvorschläge erhalten soll. Die KI selbst soll per Mikrofon das Geschehen im Gerichtssaal mitbekommen und so spezifische Antworten liefern können. Wie gut dies funktioniert ist schwer einzuschätzen – es handelt sich hierbei schließlich um eine Premiere. Und die wird enorme Auswirkungen auf die Anwaltswelt haben. Allein der Versuch zeigt deutlich, wie weit die Möglichkeiten der Digitalisierung reichen und wie sehr Anwälte auch nun schon technische Möglichkeiten einsetzen sollten, um am Ball bleiben zu können. Eine KI ist dabei sicher die komplizierteste Form, doch wenn die Konkurrenz sie benutzt dann sollte man sich spätestens überlegen, ob nicht wenigstens die Digitalisierung der Kanzlei mit einheitlicher Kanzleisoftware sinnvoll ist.

4. Genaueres bleibt abzuwarten

Es bleibt abzuwarten, wie gut die Kommunikation zwischen KI „zuhause“ in der Kanzlei und dem Gerichtssaal funktionieren wird. Genauere Angaben zu Datum oder aber Gerichtsverhandlung gibt es nicht. Auch die genaue Ausgestaltung der juristischen Voraussetzungen werden spannend sein, schließlich kann zumindest in den meisten Ländern der Welt nicht einfach irgendjemand (oder irgendetwas!) einen Mandanten vor Gericht vertreten.

Doch auch wenn dieser Versuch zunächst scheitern sollte – es gibt eine ganze Reihe an Möglichkeiten zum Einsatz einer KI vor Gericht. Während der Pandemie hat sich in Deutschland viel in Sachen Digitalisierung der Gerichte getan und im Hinblick auf Online-Verhandlungen, die etwa zum Training von Ki genutzt werden können oder aber dem Einsatz von nicht nur einem Mikrofon sondern auch Kameras sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.

5. Ein Blick in die Zukunft

Schließlich gibt es bereits unglaubliche KIs, die Dinge leisten können, über die Menschen nur staunen können. Die Analyse von den Gesichtern aller Beteiligten vor Gericht gleichzeitig durch hochentwickelte Algorithmen bei ebenso gleichzeitigem Abgleich von allem Gesagten mit allem jemals gesagten, das die KI in ihren Speichern finden kann – es ergeben sich Möglichkeiten, die über unser menschliches Vermögen weit hinausgehen.

Also auch wenn die KI nun eher als Underdog im Vergleich zum ausgebildeten menschlichen Juristen in die Verhandlung geht – sie wird die erste aber nicht die letzte vor Gericht sein!

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