Im Bayerischen Landtag haben CSU und Freie Wähler das deutschlandweit „erste Digitalgesetz“ beschlossen. Das Bayerische Digitalgesetz (BayDig) soll nach der Marschroute „Digital First“ den Weg für die umfassende Digitalisierung der Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft ebnen. Ob das Novum hält, was es verspricht und ob es als eine Blaupause für die gesamte Republik dienen kann, oder am Ende doch nur ein verzweifelter Versuch bleibt die digitale Wende herbeizuführen, wollen wir in diesem Beitrag analysieren.
Begeisterung nicht nur aus den eigenen Reihen
Im Gesetzesentwurf des BayDig heißt es: „Das Bayerische Digitalgesetz stellt den Menschen in den Mittelpunkt der Digitalisierung. Das Digitalgesetz definiert hierzu bundesweit erstmals einen umfassenden Katalog digitaler Rechte von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen.“ Das klingt zunächst äußerst vielversprechend. Mit der Maxime „Digital First“ sollen sämtliche Verwaltungsprozesse digital umgesetzt werden können. Wenig überraschend ist es, dass die Koalition aus CSU und Freien Wählern großer Fan von der eigenen Pionierarbeit in Sachen Digitalisierung ist. Die Digitalisierungsminsterin Judith Gerlach (CSU) spricht von einem „wichtigen Meilenstein“ für die Zukunftsfähigkeit des Freistaats.
Doch nicht nur in den eigenen Reihen entfacht das BayDig Begeisterung. In einer Expertenanhörung im März erfuhr das Gesetz von unterschiedlichen Fachleuten Zuspruch. So lobte beispielsweise Prof. Dr. Dirk Heckmann vom Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung der TU München das BayDig als „auf der Höhe der Zeit und ein gelungenes Beispiel für Staats- und Verwaltungsmodernisierung“. Auch der Verein Load e.V., der sich für Freiheit und digitale Selbstbestimmung im Internet einsetzt, findet, dass die Zielrichtung des Gesetzes „uneingeschränkt zu begrüßen“ ist.
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Kritik an der Umsetzung
Auf nicht ganz so viel Begeisterung stieß der Gesetzesentwurf hingegen bei der Opposition. AFD, SPD und Grüne enthielten sich, die FDP stimmte sogar gegen das Gesetz. Trotz teilweiser positiver Rückmeldung von den Oppositionsparteien überwogen Unstimmigkeiten über Einzelheiten die Abstimmung über den Entwurf. Die FDP machte insbesondere auf inhaltliche Lücken des Gesetzes, wie zum Beispiel fehlende Regularien im Bereich Open Data, aufmerksam. Auch sind sich SPD und FDP dahingehend einig, dass das Gesetz den Menschen vernachlässige. SPD-Abgeordnete Annette Karl kritisierte diesbezüglich, dass das Gesetz vollkommen verwaltungstechnisch ausgerichtet sei: „Der Mensch wird darin zur Randnotiz“. Auch was die Einbeziehung der Schulen angeht, machte sich Unmut bei den Oppositionsparteien breit. Digitalisierungsexperte der Grünen, Benjamin Adjei, beklagte: „die Schulen hinken bei der Digitalisierung massiv hinterher“ und forderte eine umfassende Modernisierung.
Eine umfassende Stellungnahme gab auch der Verein Load e.V. Darin beklagt er unter anderem die Vorschrift, dass der Freistaat in unterschiedlichen Bereichen die digitale Kommunikation verbessern „soll“. Ein unmittelbarer Rechtsanspruch der Bürger auf digitale Kommunikation ergebe sich daraus jedoch nicht. Auch der Informationsanspruch der Bürger auf behördliche Daten würde im Ergebnis nur unzureichend festgelegt. Nicht zuletzt bezweifelt Load e.V. das Verbot von „Netzsperren“ im BayDig. „Netzsperren“ sind Abbrüche bestehender digitaler Kommunikationsmöglichkeiten, welche nach allgemeiner Auffassung bereits durch das Zensurverbot und dem freiem Zugang zu öffentlichen Informationsquellen in Art. 5 GG enthalten sind.
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Fazit: Idee gut, Umsetzung Naja
Das Bayerische Digitalgesetz ist zweifellos ein gutes Signal in Richtung Digitalisierung durch den Bayerischen Gesetzgeber. Kein Bundesland zuvor hat sich in einem Gesetzgebungsakt der digitalen Transformation so sehr angenommen, wie es hier der Fall war. Gleichwohl trüben inhaltliche Lücken und einzelne Ungenauigkeiten das Bild von der Bayerischen Pionierarbeit. Um die Digitalisierung in Deutschland voranzutreiben Bedarf es einheitlichen Regelungen auf Bundesebene, für die das BayDig wohl nicht als vollkommene Blaupause dienen kann. Immerhin hat das Bayerische Digitalministerium „nur“ gut drei Jahre für den Gesetzesentwurf gebraucht. Im Gegensatz dazu hat das, von der CSU auf Bundesebene geführte Verkehrsministerium, acht Jahre lang versäumt in ihrem Zuständigkeitsbereich „Digitale Infrastruktur“ einen bundesweiten Umbruch herbeizuführen.