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Digitalisierung und Grundrechte Teil 1 – Gleichheitsgrundsatz und Diskriminierungsverbot

Unsere Lebensrealität befindet sich im digitalen Wandel. Immer größere Teile unseres Alltags, von grundsätzlicher Kommunikation, über die Arbeit, zu Freizeitbeschäftigungen spielen sich zunehmend im digitalen Raum ab. Diese Entwicklung ist nicht nur eine technische, sie zeigt einen gesellschaftlichen Wandel und bringt politische und rechtliche Herausforderungen mit sich. Weder das deutsche Grundgesetz, noch die europäische Grundrechtscharta beinhalten bisher ein explizites Recht zur Digitalisierung, auch ein Menschenrecht auf Digitalisierung existiert nicht. Doch auch Rechte auf eine analoge Existenz und die Freiheit von der Digitalisierung finden sich nirgends. Die große Frage daher, wie geht das Recht mit dem Thema Digitalisierung um? Welche Grundrechtsfragen und -probleme eröffnen sich? Im Folgenden werfen wir einen Blick auf Probleme der Digitalisierung im Zusammenhang mit dem Gleichheitsgrundsatz und Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes.

Mehr zum Thema Digitalisierung und Grundrechte findest du in Teil 2 – Meinungsfreiheit.

1. Gleichheitsgrundsatz und Diskriminierungsverbot

Der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG besagt, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind, der Staat die Gleichberechtigung von Männern und Frauen fördert und dass Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens oder der religiösen oder politischen Ansichten verboten ist. Auch die Benachteiligung aufgrund einer Behinderung ist verboten. Doch nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf europäischer und internationaler Ebene sind das Gleichbehandlungsgebot und Diskriminierungsverbot grundsätzliche Prinzipien. Im Kontext der Digitalisierung tun sich hier verschiedene Probleme, wie der Zugang zu Kommunikationsmitteln, das Ziel der Netzneutralität aber auch die Entscheidungen von Algorithmen auf.

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2. Internetzugang

Der Zugang zum Internet ist heutzutage unverzichtbar, um sich zu informieren, Meinungen zu bilden, zu kommunizieren und am demokratischen Prozess teilzunehmen. Ohne Zugang zur digitalen Informations- und Kommunikationstechnologie ist eine effektive Teilhabe an der Gesellschaft nicht mehr möglich. Dies betrifft nicht nur den Bereich des Privatlebens, auch Prozesse der öffentlichen Verwaltung werden immer weiter digitalisiert und der Zugang zum Internet sowie die erforderlichen Kenntnisse werden faktisch vorausgesetzt. Dennoch hat die soziale und ökonomische Lage eines Menschen erheblichen Einfluss auf seinen Zugang zum Internet und zu technischen Geräten. Auch die Kompetenzen im Umgang mit dem Internet variieren stark, weshalb faktisch weder ein gleicher Zugang, noch gleiche Fähigkeiten im Umgang mit dem Internet bestehen. 

3. Netzneutralität

Im nächsten Schritt eröffnet sich das Thema der Netzneutralität. Sobald man sich im Internet bewegt, besagt das Prinzip der Netzneutralität, dass alle durch das Internet geleiteten Daten gleich behandelt werden sollen. Daten müssen unabhängig von Absender oder Empfänger gleich übertragen und beim Zugang zu Datennetzen muss jeder gleich behandelt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Datenverkehr nicht diskriminiert, geblockt, gedrosselt oder priorisiert wird und alle Nutzer Informationen und Dienste frei nutzen können. Dieses Prinzip wurde sogar in der europäischen Telekomunikation-Binnenmark-Verordnung festgeschrieben. Zweifellos wird der Wettbewerb, die Angebotsvielfalt und Freiheit so besser gewährleistet, die Verordnung muss jedoch auch aktiv durchgesetzt werden, um den Schutz vor Diskriminierung effektiv zu gewährleisten.

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4. „hate speech“ und automatisierte Algorithmen

Letztlich schafft das Internet eine Plattform für Diskriminierung und Hass. Zum einen gibt es offene, bewusste Diskriminierung, wie „hate speech“ (Hassrede) in sozialen Netzwerken, wobei Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder anderer Merkmale bedroht und beleidigt werden. Diese Form der Diskriminierung lässt sich schnell identifizieren. Anders sieht es bei struktureller Diskriminierung aus. Diese versteckt sich oft hinter scheinbar objektiven Kriterien und Kategorien, nach denen die Nutzer kategorisiert werden. Insbesondere automatisierte Algorithmen, sowohl in sozialen Medien als auch bei digitalisierten Programmen des Staates, können nach Geschlecht, Einkommen oder sexueller Orientierung diskriminieren.

5. Wie geht es weiter?

Es zeigt sich, die Themen Gleichheit und Diskriminierung werden auf verschiedenen Ebenen im Kontext der Digitalisierung relevant. Vom Internetzugang, über die Fähigkeit diesen zu nutzen, über die Behandlung von Daten bis hin zu strafrechtlich relevantem Verhalten im Internet und autonom diskriminierenden Algorithmen werden viele Fragen aufgeworfen. Insbesondere die Ebene der Verantwortung ist dabei oftmals unklar. Sollte jeder Mensch ein Recht auf Internetzugang und Schulungen im Umgang damit haben? Ist der Staat verpflichtet, gleichen Zugang und Grundkenntnisse zu gewährleisten, haben die Bürger in dieser Hinsicht vielleicht sogar einen Anspruch gegen den Staat? Welche Ungleichbehandlungen sind akzeptabel? Wie kann und muss der Gesetzgeber auf diskriminierende Algorithmen reagieren? Wie können Straftaten wie Beleidigung und Bedrohung im Internet besser verfolgt werden? Diesen und vielen weiteren Fragen muss sich die politische und rechtliche Diskussion der nächsten Jahre zweifellos stellen.

Durch Digitalisierung und die zunehmende Abhängigkeit der Gesellschaft vom Internet, im privaten, beruflichen und öffentlichen Leben, tun sich verschiedene Probleme auf. Zum einen sorgen ungleiche Soziologen-ökonomische Verhältnisse unter den Bürgern für ungleichen Zugang zu technischen Geräten und dem Internet. Verbunden damit, aber auch abhängig von Alter und Ausbildung zeigen sich zudem große Unterschiede in der Kompetenz, die Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen. Auf Ebene des Datenverkehrs herrscht das Prinzip der „Netzneutralität“, welches die gleiche Behandlung aller Daten garantiert. Das Internet bietet zudem eine Plattform für Diskriminierung, beispielsweise im Rahmen von „hate speech“ und birgt das Risiko diskriminierender Algorithmen.

Das Prinzip der Netzneutralität besagt, dass alle durch das Internet geleiteten Daten gleich behandelt werden. Daten müssen unabhängig von Absender oder Empfänger gleich übertragen und beim Zugang zu Datennetzen muss jeder gleich behandelt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass im Datenverkehr nicht diskriminiert, geblockt, gedrosselt oder priorisiert wird und alle Nutzer Informationen und Dienste frei nutzen können.


Sollte jeder Mensch ein Recht auf Internetzugang und Schulungen im Umgang damit haben? Ist der Staat verpflichtet, gleichen Zugang und Grundkenntnisse zu gewährleisten, haben die Bürger in dieser Hinsicht einen Anspruch gegen den Staat? Welche Ungleichbehandlungen sind akzeptabel? Diesen und vielen weiteren Fragen muss sich die politische und rechtliche Diskussion der nächsten Jahre zweifellos stellen.

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