Angeblich gierige Anwälte kämpfen für ihren Berufsstand gegen eine KI: „DoNotPay“ hatte vor einigen Wochen angekündigt, dass eine KI erstmals als Verteidiger vor Gericht auftreten solle. In unserem Blogartikel zu dieser Ankündigung hatten wir bereits Zweifel geäußert, ob dies wirklich realistisch ist und wie es gelingen sollte, diverse juristische Hürden zu umgehen. Auf Twitter machten sich sogar Hunderte darüber lustig, wie dumm diese Idee sei. Schließlich ist die Verteidigung eines Angeklagten vor Gericht eine wesentlich gewichtigere Aufgabe als bisherige Einsatzgebiete von KI. Und nun scheint es so, als würde sich diese Ankündigung tatsächlich als Bluff herausstellen. Wie dieser PR-Move zu unrecht ein schlechtes Bild auf Legal Tech wirft und was es für den KI-Hype bedeutet:

1. Worum es ging
Ziel war es, dass über Bluetooth-Kopfhörer dem Angeklagten im Gericht die Hinweise der KI übermittelt würden. Erste Probleme gibt es hierbei aufgrund der Gerichtsordnungen in den USA. Elektronische Geräte sind nicht in allen Bundesstaaten im Gerichtssaal erlaubt, etwa auch keine Handys. „DoNotPay“ hatte argumentiert, dass es sich bei den Kopfhörern lediglich um einen Empfänger handeln würde. Tatsächlich war diese Hürde schlussendlich eines der kleinsten Probleme. Viel unrealistischer erschien den meisten, wie denn die Kommunikation zwischen Richter und „Verteidiger“ ablaufen sollte … und natürlich die prozeduralen Anforderungen an einen Verteidiger.
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2. Rechtliche Fragen
Direkt nach der Ankündigung des Roboter-Verteidigers durch CEO Joshua Browder hatte es heftige Kritik aus allen Richtungen gegeben. Unter dem Hashtag „#DoNotPay“ begann auf Twitter ein regelrechter „Shitstorm“. Hunderte Anwälte machten das Vorhaben nieder, indem es entweder qualitativ eine Zumutung für den Mandanten sei, oder einfach rechtlich überhaupt nicht zulässig. Es wurde als lächerlich dargestellt, soetwas auch nur zu planen und es folgten ganze Rechtsgutachten als Tweets. In diesen wurden verschiedenste rechtliche Fragen erörtert und alle kamen zu dem Schluss, dass der Plan illegal sei. Es wurden strafrechtliche Konsequenzen angedroht und Boykott-Aufrufe formuliert. Insgesamt sei das Vorhaben witzhaft und zum Scheitern verurteilt.

„Kein Anwalt steht für einen Streitwert von 500 $ aus dem Bett auf!“
Joshua Browder, CEO DoNotPay
3. Der Rückzieher
Und schließlich kam es dann auch so, dass CEO Joshua Browder den Plan zurückzog und den ersten Einsatz des KI-Anwalts verschob. Man wolle sich nun erst einmal mehr auf das Kerngeschäft fokussieren, sagte er in einem Interview mit FastCompany. Man habe das Projekt keineswegs aufgegeben. Doch der Gegenwind der Anwälte auf Twitter sei zu groß gewesen, um es zeitnah zu realisieren.
Browder führt die heftige Kritik an seinem Vorhaben auf die Gier der Anwälte zurück. Sie hätten Angst davor, dass der KI Verteidiger fleißiger wäre als sie: „Kein Anwalt steht für einen Streitwert von 500 $ auch nur aus dem Bett auf“ sagte er, während die automatisierte Verteidigung von KI für alle da sei.
4. Bedeutung für den Markt
Der Rückzieher hat vor allem zwei Auswirkungen auf Legal Tech: Zum einen fühlen sich die Gegner bestärkt und zum anderen wird das Narrativ erzeugt, dass es sich bei solchen Ideen um reine Hirngespinste handle. Zurecht und zum Glück wurden diejenigen bestätigt, die etwa in der oben beschriebenen Twitter-Debatte aufgezeigt hatten, weshalb das geplante Modell illegal ist.
Es fragt sich, was Joshua Browder überhaupt mit seiner Ankündigung bezwecken wollte, wenn es doch solch offensichtliche Hürden gab. War es ein reiner PR-Move? Ging es nur darum, der erste zu sein? Auf jeden Fall hat sein unüberlegtes Handeln nun dazu geführt, dass KI-unterstützte Software im Rechtsbereich in ein schlechtes Licht gerückt wurden. Daher ist es gerade bei einem solchen Hype wichtig, unrealistische Träumereien von tatsächlichen Forschungen und Fortschritten zu trennen und diesen dennoch die Chance und Aufmerksamkeit zu geben, die sie verdienen.

5. Zukunft des künstlichen Verteidigers
Browder kündigte an, nun mithilfe von ChatGPT das Projekt wieder aufleben lassen zu wollen. Es hätten sich neue Möglichkeiten und eine gesteigerte Qualität ergeben, sodass der KI-Anwalt nun doch kommen soll. Dass das nichts an den oben beschrieben rechtlichen Hürden ändert, wird nicht erwähnt. Es könnte damit wieder das gleiche Spiel anfangen wie bei der ersten Ankündigung. Mit jedem weiteren leeren Versprechen einer nicht durchdachten Idee wird der KI-Bereich von Legal Tech weiter zu unrecht in die Ecke der Träumer gedrängt.
