Genau das ist die Idee hinter dem Bremer Start-up Rightmart. Das Legal Tech Start-up versucht durch Digitalisierung und Automatisierung Rechtsberatung für alle, die sie benötigen, zu liefern. Wer hinter dem Unternehmen steckt und warum das Legal Tech der Bundesagentur für Arbeit ein Dorn im Auge sein könnte, erfahrt Ihr im Beitrag.
Von Atornix zur Rightmart Group
Mit Atornix haben Marco Klock und Philipp Harsleben im Jahr 2015 ein Start-up gegründet, mit dem Ziel, den Rechtsmarkt zu digitalisieren. In dem mit über 30 Anwälten agierenden Legal Tech hat sich seit der Gründung viel getan. Die diesjährige Venture-Capital Runde, in der das Start-up über 6,5 Millionen Euro Wagniskapital erzielen konnte, nahm das Legal Tech zum Anlass sich in Rightmart Group umzubenennen.
Rechtsberatung durch Intelligente Automatisierungs-Lösungen
Das Legal Tech hat es sich zur Aufgabe gemacht Ineffizienzen im Rechtsmarkt durch Prozessoptimierung zu begegnen. Die Optimierung erfolgt dadurch, dass das Unternehmen Software nutzt, um anhand von Datenbankeinträgen Prozesse zu automatisieren. Je mehr Informationen das Unternehmen in die Datenbank einspeist, desto einfacher verläuft die Abwicklung weiterer Verfahren. Damit die Verknüpfung von Recht und Technologie gelingt, beschäftigen Klock und Harsleben neben den Anwälten genauso viele Techies, die die Arbeit der Anwälte einfacher und effizienter machen.
Zugang zum Recht für alle
Die Automatisierung des Anwaltlichen Arbeitens ist die Kernvoraussetzung dafür, dass das Legal Tech effiziente Rechtsberatung, auch ohne Rechtsschutzversicherung, gewährleisten kann.
„Wir wollen Recht für alle zugänglich machen“
Marco Klock – CEO und Mitgründer von Rightmart
Rightmart stellt sich damit insbesondere auf die Seite finanziell schwacher Klägerinnen und Kläger. Nach Angaben des Unternehmens hätten 54 % der deutschen Haushalte keine Rechtsschutzversicherung und würden aus diesem Grund auch selten ihr Recht durchsetzen. Um die Interessen von Arbeitslosgengeld-II-Beziehern zu vertreten, hat das Legal Tech mit hartz4widerspruch.de eine Tochter-Plattform auf die Beine gestellt durch die Nutzer gegen unrechtmäßig ergangene ALG-II-Bescheide vorgehen können. Die leidtragenden Empfänger falscher ALG-II-Bescheide, haben ohnehin sehr wenig Geld zu Verfügung befinden sich „in einer Lebenslage, in der jeder Euro zählt“, erklärt Sascha Münch, Rechtsanwalt bei Rightmart. Einer Analyse der Righmart-Group zufolge ist circa jeder zweite Hartz-IV-Bescheid fehlerhaft. Die Bundesagentur für Arbeit bestreitet derweil die hohe Fehlerquote der erteilten Bescheide und verweist auf die geringe Widerspruchsquote gegen die Bescheide. Das hat sich das Legal Tech als Anreiz genommen, Nutzern von hartz4widerspruch.de bis zu 650 Euro pro Jahr zu erstreiten.

