Früher undenkbar, durch Corona gezwungenermaßen ausprobiert, zukünftig Realität?
– Aktuelle Forderung nach Online-Gerichtsprozessen
– Möglichkeiten/Chancen
– Probleme/Hindernisse
– Resume
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Justizminister für Online-Gerichtsprozesse
Nicht nur Legal-Serien-Star Dr. Jason Bull aus der gleichnamigen Serie muss sich in der 5. Staffel aufgrund der Corona-Pandemie an virtuelle Gerichtsverhandlungen gewöhnen[1] – auch die reale deutsche Justiz. Wäre es vor einem Jahrzehnt noch undenkbar gewesen, etwa im Gerichtssaal Beteiligte per Video-Anruf zuzuschalten, so musste umso schneller etwa aufgrund von Kontaktbeschränkungen durch Corona ein Umdenken in der Justiz stattfinden.
Zwar wurde bereits 2019 beispielsweise von einer durch BGH, BayObLG und OLG eingesetzten Expertengruppe die „Überführung der aus dem Jahre 1879 stammenden ZPO in das digitale Zeitalter“ und in Zuge dessen neben online Verfahren auch entsprechende Gerichtsverhandlungen gefordert.[2] Doch wie zu oft fehlt es nicht an Visionen sondern an der Umsetzung und zudem an der Ausstattung.
Nun aber, auch weil es in der Corona-Pandemie teils gar nicht anders ging, wurden und werden Online-Gerichtsprozesse zumindest testweise ausprobiert. Genereller Rückenwind hierzu kommt vom neuen Justizminister Marco Buschmann (FDP), der kürzlich tweetete „Die Digitalisierung des Rechts ist mir ein großes Anliegen“ und stellte ein Online-Klage-Tool in Aussicht.[3] Seine Kollegin auf baden-würtembergerischer Landesebene, Justizministerin Marion Gentges (CDU), forderte ebenso Online-Verfahren – konkret für beispielsweise Fluggastrechtklagen, Fahrgastentschädigungen oder die Rückzahlung von Bankgebühren. Doch warum?
Chancen in der Digitalisierung der Gerichtsprozesse
- Rechtszugang
Das große Ziel aller Legal-Tech-Angebote ist es, repetitive und verhältnismäßig simple Aufgaben der Juristerei möglichst effizient oder möglichst einfach zu gestalten. Häufig auftretenden zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern mit geringem Streitwert kann so durch automatisierte Klagen erheblich schneller nachgegangen werden. Online-Verfahren bieten hierbei den niedrigschwelligeren Vorteil, seine Klage nicht „vor Gericht“ sondern sozusagen bequem von zuhause aus durchführen und nun eben sogar den Verhandlungen online beiwohnen zu können. Wenn es nach dem Tweet von Marco Buschmann geht, sogar mit intuitiver Assistenz in Form von Chat-Bots. Für juristische Laien bedeutet das also auch ein deutlich besseres Verständnis der prozessualen Vorgänge und Möglichkeiten.
- Effizienz vor Gericht
Gleichzeitig erleichtert die Digitalisierung nicht nur dem Kläger den Rechtszugang, sondern wie bei jeglicher digitaler Automatisierung kommt eine Zeit- und Personalersparnis hinzu, was besonders in Anbetracht von überlaufenen Gerichten und entsprechenden Verhandlungszeiträumen nur wünschenswert ist. Die Unabhängigkeit von Zeit und Ort und die Ersparnis langer Anreisen macht es für Gerichte einfacher, Verhandlungen zu planen ohne lange Vorlaufzeit.
- Kombination mit Kanzlei-Digitalisierung
Im Zusammenspiel mit anwaltlichen Legal-Tech-Solutions ergeben sich weitere Vorteile: Die oben bereits angesprochene Expertengruppe verweist etwa auf ein, das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ergänzendes, Kanzleipostfach. Denn auch in Kanzleien hat die Digitalisierung längst Einzug gehalten. Legal-Tech-Software wie etwa Legal-Visio kann hier in der Akten-Dokumentation enorm helfen, aber auch beispielsweise eigenständig Fristmahnungen etc. verschicken.
Diese unausweichlich digitalisierte Zukunft der Kanzleien spielt hervorragend mit den beschriebenen Fortschritten der Justiz zusammen in der Weise, dass sich von einer hoch geordneten, sicheren und aber gleichzeitig unkomplizierten Kommunikation zwischen allen Beteiligten eines Verfahrens träumen lässt. Doch wieso ist dieser Traum nicht schon längst Realität?
Probleme und Hindernisse in der Digitalisierung
Für juristische Laien vielleicht unvorstellbar, doch auch im neuen Jahr 2022 wird der standartmäßige Kommunikations-Verkehr im rechtlichen Bereich, etwa zwischen Gerichten und Kanzleien der Brief und das Fax sein. Dies aber nicht etwa, um aufgrund geheimer Verträge mit Herstellern dem Fax möglichst lange eine Daseinsberechtigung zu schenken – sondern aufgrund verschiedenster Hürden.
- Rechtsunsicherheit: Die Regelung des § 128a ZPO lässt einige prozessrechtliche Fragen aufkommen. Welche Art von Verhandlungen sind umfasst? Müssen die Befragten ihre Kamera einschalten? Können Richter aus dem Home-Office arbeiten oder nur aus dem Gericht beigeschaltet werden?
- Datenschutz: Dieser ist naturgemäß bei online Plattformen ein enormes Problem. Wenn Gerichte mangels eigener Möglichkeiten auf externe Anbieter wie Zoom zurückgreifen, um sensible Inhalte einer Gerichtsverhandlung zu klären, sind von der berliner Datenschutzbeauftragten angemeldeten Bedenken nicht verwunderlich.
- Equipment: Der deutschen Justiz fehlt es darüber hinaus jedoch schlicht auch an der Ausstattung. Gerade in Bezug auf Datenschutz und Prozessrecht ist etwa der Einsatz privater Geräte und Software im Home-Office nicht ganz einfach (siehe hierzu jedoch: Urteil vom 12. Mai 2020 – 21 U 125/19).
Resume
Die Digitalisierung der Justiz hält dennoch Einzug. Sie ist auf eine positive Art „unaufhaltsam“ und das wegen ihrer vielen Vorteile. Die Steine auf dem Weg werden besonders seit Beginn der Corona-Pandemie aus dem Weg geräumt und es bleibt abzuwarten, wann – und nicht ob – etwa online Gerichtsverfahren das neue Normal werden.
[1] Virtuelle Gerichtsprozesse und andere Hindernisse: Covid-19 stellt auch Bull vor Herausforderungen.| 13th Street Germany
[2] Sieht so der moderne Zivilprozess aus? (lto.de)
[3] Justizminister: Online-Klagetool und assistierender Chatbot sollen kommen – Legal Tech Verzeichnis | Wissen · Markt · News · Jobs (legal-tech-verzeichnis.de)