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Deutschland hat ein Rechtsdurchsetzungsproblem!

In ihrem jährlichen Rechtsreport lässt die ROLAND Rechtsschutzversicherung[1] den deutschen Rechtsmarkt analysieren. Für diese repräsentative Studie wurden über 1.000 Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Meinung zum deutschen Rechtssystem befragt. Neben einer erfreulichen Haltung zu deutschen Gerichten, denen über 70 % der Befragten ihr Vertrauen aussprachen, kritisieren 81 %, dass viele Verfahren zu lange dauern würden. Dabei wurde auch mit 3.700 € der durchschnittliche Streitwert ermittelt, ab dem die Befragten Forderungen gerichtlich durchsetzen würden. Dagegen gaben 46 % an, dass sie Legal Tech Angeboten gegenüber positiv eingestellt sind, um Streitigkeiten zu lösen. Nur 27 % der Befragten würden bei rechtlichen Problemen allein Anwälte konsultieren.

Diese Befunde zeigen zunächst, dass Gerichte innerhalb der Corona-Pandemie nicht an ihrer Zustimmung und Glaubwürdigkeit eingebüßt haben. Die kritisierte Verfahrensdauer und der ermittelte durchschnittliche Streitwert verdeutlichen jedoch das Problem mangelnder Rechtsdurchsetzung am deutschen Rechtsmarkt. Die Folge ist, dass insbesondere Verbraucher Verluste wissentlich in Kauf nehmen und Unternehmen unrechtmäßige Gewinne verzeichnen können. 

Im Folgenden werden verschiedene Instrumente des verfügbaren gerichtlichen Verbraucherschutzes in Deutschland aufgeführt und auf ihre Effektivität bewertet. Maßgeblich für diese Bewertung ist die im Jahr 2020 veröffentlichte Studie des BMJ zur Rechtsdurchsetzung im Verbraucherschutz.[2]

1. Sammelklage der Verbraucherschutzverbände

Seit 2001 können Verbraucherschutzverbände Forderungen für Verbraucher gem. Art. 1 § 3 Nr. 8 RBerG geltend machen. Dabei sind Verbraucher nicht Partei des Verfahrens und tragen folglich auch kein Kostenrisiko. Jedoch müssen die Verbraucherschutzverbände für jeden einzelnen Verbraucher einen hohen Aufwand in der Prozessvorbereitung betreiben, sodass sie nur eine geringe Anzahl von vergleichbaren Fällen annehmen können. Auch Verbraucher scheuen den Vorbereitungsaufwand; insbesondere bei geringen Forderungen. Damit eignet sich diese Art der Sammelklage nur bedingt zur besseren Rechtsdurchsetzung und versagt bei Masseverfahren.

2. Musterfeststellungsklage

Seit dem 1. Nov. 2018 ermöglicht die Musterfeststellungsklage gem. §§ 606 ff. ZPO eine niedrigschwellige, kostengünstige und damit verbraucherfreundliche Durchsetzung massenhafter Ansprüche durch qualifizierte Einrichtungen. Problematisch ist jedoch auch hier die Stellung dieser qualifizierten Einrichtungen: mangels einer finanziellen Vergütung für ihr Tätigwerden bedarf es allein eines ideellen Interesses zur Repräsentanz der Verbraucher. Außerdem sind die Kosten für die Musterfeststellungsklage gedeckelt. Das reduziert einerseits das Prozessrisiko für den klagenden Verband, führt jedoch auch zu einem Kräfteungleichgewicht. Während große Unternehmen ihren Anwälten hohe Honorare zahlen können, werden von den Klägern engagierte Anwälte nach der Gebührenordnung abrechnen müssen. Bei einem gedeckelten Streitwert wird das Mandat jedoch unattraktiv. Darüber hinaus hat die Musterfeststellungklage allein feststellende Wirkung. Folglich müssen Verbraucher Schadensersatz noch im Wege der Individualklage geltend machen. Damit ist zwar die Teilnahme am Verfahren über das Klageregister sehr niedrigschwellig möglich, das Erzielen einer tatsächlichen Auszahlung an den Verbraucher bedarf aber noch weiterer Handlungsschritte, was die Effektivität dieses Rechtsinstruments erheblich mindert.

3. Abtretungslösung

Eine wirtschaftlich orientierte Alternative zur Sammelklage ist die Abtretung einer Vielzahl von Ansprüchen an ein Unternehmen, das diese dann im eigenen Namen geltend macht. Dabei wird in der Regel eine Erfolgsprovision am durchgesetzten Auszahlungsbetrag vereinbart. Den Verbraucher trifft auch hier kein Prozess- oder Kostenrisiko, da dieses das Unternehmen trägt. Aufgrund von Kooperationen der Unternehmen mit großen Kanzleien kann sich der Verbraucher zumeist auch auf eine qualifizierte anwaltliche Vertretung verlassen. Fraglich ist allerdings, ob sich die hohen Gebühren für den Verbraucher rechtfertigen. Bei hohen Forderungen und komplizierten Fällen (wie beim VW-Abgasskandal) mag eine stattliche Provision gerechtfertigt sein. Mittlerweile gibt es jedoch auch Angebote für kleinere Forderungen bei weniger komplexen Sachverhalten. Beispielsweise versprechen Anbieter die Geltendmachung von Forderungen über die Rückerstattung von Fitnessstudio-Mitgliedsbeiträgen. Hier ist die Sach- und Rechtslage jedoch heute sehr eindeutig. Daher ist bei diesen Angeboten im Sinne des Verbraucherschutzes nach der Sinnhaftigkeit zu differenzieren. Jedoch bleibt festzuhalten, dass die Abtretungslösung in komplexen standardisierbaren Fällen einen erfolgreichen Beitrag zur Rechtsdurchsetzung zu leisten vermag.

4. Legal Tech-Inkasso

Viele Legal Tech Anbieter, die sich auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten spezialisiert arbeiten mit einer Inkasso-Lizenz: sie werden gegen ein Erfolgshonorar für den Verbraucher tätig und verpflichten sich im Falle des Scheiterns einer außergerichtlichen Einigung die Prozesskosten zu übernehmen. Andere Anbieter kaufen dem Verbraucher die Forderung gegen das Unternehmen direkt ab und machen diese dann gebündelt im eigenen Namen geltend. Erfolgshonorare oder Abschläge können in diesen Konstellationen 35-50% von der eigentlichen Forderung betragen. Der entscheidende Vorteil für den Verbraucher ist neben dem ausgeschlossenen Prozessrisiko, dass seine Ansprüche professionell und standardisiert bearbeitet werden. Die Folge ist eine niedrigschwellige Hürde zum Tätigwerden für den Auftraggeber, der kaum einen nennenswerten Aufwand betreiben muss, um seine Forderungen durchzusetzen. Allerdings zahlt er für diese Vereinfachung mit den Erfolgshonoraren und Abschlägen auch einen im Vergleich zum beauftragten Anwalt verhältnismäßig hohen Preis. Mit den wegweisenden Entscheidungen des BGH zur Rechtmäßigkeit des Inkasso-Modells von Legal Tech Anbietern wurden auch die letzten Zweifel über dieses Geschäftsmodell ausgeräumt.[3] Diese Art der Rechtsdurchsetzung leistet einen hocheffektiven Beitrag zur Stärkung von Verbraucherrechten. Die Verfügbarkeit dieser Angebote ist jedoch zugleich stark durch die Komplexität der Sachverhalte begrenzt. Um die nötigen Effizienzgewinne zu erzielen, können bisher nur stark standardisierbare Ansprüche, wie beispielsweise Fluggastrechte, von den Legal Tech Anbietern bearbeitet werden.

5. Fazit

Die im Roland Rechtsreport festgestellten Defizite lassen sich mit den heute verfügbaren Rechtsinstrumenten nur schwer auflösen. Die Ineffektivitäten der verschiedenen Klagemöglichkeiten bündeln sich vornehmlich in der Verantwortung der Verbraucher selbst gerichtlich tätig zu werden. Dass die Hürde einen eigenen Prozess anzustrengen und Forderungen einzuklagen insbesondere bei geringeren Forderungen fast unüberwindbar hoch ist liegt auf der Hand. Legal Tech Anbieter setzen genau an diesem Defizit an und entlasten den Verbraucher. Sie nehmen hier selbst hohe Risiken auf sich und andererseits erfüllen eine Aufgabe, die eigentlich dem deutschen Staat obliegt. Auch der begrenzte Anwendungsbereich der Legal Tech Angebote zeigt, dass es hier Nachbesserungsbedarf gibt und der Gesetzgeber tätig werden muss.

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[1] https://www.roland-rechtsschutz.de/media/roland-rechtsschutz/pdf-rr/042-presse-pressemitteilungen/roland-rechtsreport/roland_rechtsreport_2022.pdf

[2] https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/Rechtsdurchsetzung-Verbraucherschutz.pdf?__blob=publicationFile&v=4

[3] https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/berufsrecht/bgh-sichert-legal-tech-beim-inkasso-ab-lexfox-II

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