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Unterstützung für die Gerechtigkeit

Wie kann das Rechtssystem den Sprung in das moderne Zeitalter schaffen? Wie können etwaige Vorteile und Nachteile ausgeglichen werden? Welche Risiken müssen bedacht und welche müssen eventuell eingegangen werden? Diese Fragen werden oft prinzipiell dystopisch behandelt und häufig bleiben sie ohne genauen Blick. Hier deswegen ein möglichst konkretes Problem und eine möglichst ebenso konkrete Lösung:

Es geht nicht um „iRobot“

Dieser Film kann beim Zuschauer stets entweder Begeisterung oder mindestens Sorge hervorrufen. Die einen sehen Möglichkeiten, die anderen Gefahren. Beide Sichtweisen sind hierbei wichtig und doch sollten beide jeweils nicht überzogen werden. Naiver Technik-Optimismus kann durchaus die Gefahren hervorrufen, vor denen beinahe überall gewarnt wird. Und auf der Kehrseite verhindert eine rein dystopische Betrachtung zweifellos die gewünschten Vorteile.

Doch was ist mit weitaus weniger gewagten Vorschlägen. Was ist etwa mit einer Software, die Richterinnen und Richtern nach deren erster Entscheidung, aber vor Verkündung des Urteils darstellt, wie ähnlich gelagerte Fälle in der Vergangenheit entschieden wurden?

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Das Problem

Nicht selten kommt es im juristischen Bereich zu Ermessensfragen. Es ist eines der häufigsten Argumente gegen sogenannte „KI-Richter“, dass eine kalte, neutrale Maschine nicht die emotionale und facettenreiche Seite eines Urteils erfassen könne.

Doch eben dieser individuelle Spielraum führt beim heutigen System zu Problemen: Wenn zwei Menschen einen Sachverhalt unterschiedlich beurteilen kommen logischerweise unterschiedliche Urteile dabei heraus. Oft gehört ist hier die unterschiedliche Länge an Haftstrafen zwischen Hautfarben oder Geschlechtern, oder aber regionale Unterschiede bei gleichem Delikt.

Zu beachten ist sicher, dass Fälle und Sachverhalte sich hierbei niemals zu 100% gleichen und dass auch vermeintlich geringe Unterschiede durchaus ein verschiedenes Urteil rechtfertigen können. Und dennoch wird wohl kaum bestritten werden können, dass in ein jedes Urteil eine persönliche Prägung einfließt. Diese führt wiederum zu einer Unterschiedlichkeit, die einen in vielen Fällen wundern lässt.

Der Vorschlag

Eine in den USA bereits länger getestete Software-Unterstützung könnte jedoch helfen. Hierbei ist die Betonung auf „Unterstützung“ wichtig. Allzu schnell werden Urteil und Computer sonst zu sehr miteinander verbunden. Es geht lediglich darum, dass nach Eingabe der entsprechenden Daten die Software aus einer möglichst großen Datenbank an Urteilen (solche gibt es ja bereits viele) ähnliche Kandidaten heraussucht. Die Richterin oder der Richter kann sich daraufhin die Entscheidung ansehen, die Sachverhalte vergleichen und Unterschiede und Gemeinsamkeiten erkennen. Danach kann das eigene Urteil entsprechend angeglichen werden oder eben auch nicht.

Ähnliche Unterstützungssysteme gibt es bereits im medizinischem Bereich beim Hausarzt etwa: Ein EKG wird zunächst vom Menschen ausgewertet, jedoch anschließend mit der Analyse einer Software verglichen.

Entscheidend im Rechtsbereich ist erneut: Es wird erst das Urteil vom Menschen gebildet und danach mit dem computererzeugten Vergleichsfall vom Menschen verglichen und bewertet.

Die Bedenken

Vollkommen zurecht gibt es, wie zu wahrscheinlich jedem Vorschlag, auch zu dieser Idee Sorgen. Von Beeinflussung des richterlichen Urteils über die Machtübernahme der Maschinen bis hin zu Datenschutz ist alles vertreten. Und hier sollten natürlich auch alle Seiten entsprechend angehört werden. Aus jedem konstruktiven Kritik lassen sich Verbesserungsvorschläge entnehmen und gerade bei einem solchen Projekt, das zumindest vergleichsweise modern und ein deutlicher Schritt ist, geht es nicht darum, ein perfektes Ergebnis zu präsentieren, sondern im Austausch mit allen Beteiligten in einem Prozess schließlich alle „Bugs zu fixen“, sodass ein jeder zufrieden ist. So können aus allen Branchen und Bereichen die besten Komponenten miteinfließen und es können Umsetzungsschwierigkeiten minimiert werden.

Der Ton

…macht die Musik – das stimmt insbesondere auch hier. In einem innovativen Feld wie diesem ist es oft schwierig, alle(s) unter einen Hut zu bekommen. Die Gefahr ist ein schlechter Kompromiss, der nicht von jeweiligen Stärken profitiert, sondern mit dem nahezu jeder unzufrieden ist. Wichtig ist hier, ein Gehör für alle zu haben gleichzeitig aber auch die Debatte(n) professionell zu gestalten. Hauptproblem mag die lobenswerte, aber manchmal doch zu extreme Skepsis vor allem Neuen sein, die dann doch eher dazu führt, den Teufel an die Wand zu malen. Sicher gibt es viele Gefahren zu beseitigen, wenn Software die Gerichtsbarkeit unterstützt. Doch sind Fehler wie „Was, wenn die Richter dann nur noch auf das Ergebnis im Computer gucken und nicht selber die entsprechenden Fälle noch vergleichen?“ dann tatsächlich der Software zuzuschreiben, oder muss vielleicht viel eher ein verantwortungsvoller Umgang mit Technik geschult werden (ganz zu schweigen vom sehr dringend benötigten Beibringen eines generellen Technikverständnisses)?

Und so ist es die große Herausforderung dieser Zeit, Technik einzusetzen, wo sie helfen kann und gleichzeitig Gefahren ernst zu nehmen, während unbegründete Dystopien aufgeklärt werden müssen.

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