Skip to main content

Wenn die Grenzen von Maschine und Mensch verwischen: Das gefakte Schuhmacher-Interview

Droht dies auch in der Rechtsbranche? Die Funke-Mediengruppe hatte vor einigen Tagen ein Interview mit Michael Schuhmacher veröffentlicht. Zumindest angeblich! Denn in Wahrheit waren die Antworten des verstorbenen Renn-Profis von einer KI generiert worden, worauf aber nicht ausreichend hingewiesen wurde. Die Familie Schuhmacher klagt, die Chefin der Funke-Mediengruppe tritt zurück und doch wird nun erneut ein Titelartikel mit Schuhmacher von einem Zeitungsblatt der Funke-Mediengruppe veröffentlicht. Diesmal handelt es sich nicht erneut um eine KI-Fälschung, doch wer versichert nun noch, dass nicht Artikel wie auch dieser hier, einfach von einer KI geschrieben werden? Der Verein Deutscher Journalisten fordert nun eine schnelle und klare Regulierung von KI.

Hellgraue Box mit Inhaltsverzeichnis und Anker

1. Dieser Artikel wurde von einem Menschen geschrieben

Der Artikel, den Du gerade liest wurde komplett von einem Menschen geschrieben. Doch sollte dies nun bald gekennzeichnet sein? Zumindest muss wohl andersherum darauf hingewiesen werden, wenn dies nicht der Fall ist. Doch inwieweit soll kenntlich gemacht werden, ob Textpassagen von Journalisten nicht zumindest teilweise von einer KI wie ChatGPT vorformuliert worden sind und dann als Inspiration genutzt wurden? Verlockend ist es sicher in Bereichen, in denen sich ChatGPT auskennt und die weder rein faktenbasiert sind wie Jura, noch aktuelle Themen beinhalten, einfach die KI einen Text schreiben zu lassen, dessen Länge und Stil vorher definiert wurden.

Kostenlosen Demotermin buchen

Lernen Sie die Funktionen und Einsatzmöglichkeiten der cloudbasierten Anwaltssoftware Legalvisio kennen! Jetzt registrieren und wir kontaktieren Sie, um einen Demotermin zu vereinbaren.

Demotermin buchen oder +49 228 28679390

2. Nicht mehr sicher vor KI-Betrug

Hier lohnt es sich, einmal selbst etwa ChatGPT auszuprobieren. Nur so lässt sich ein wirkliches Verständnis der Möglichkeiten gewinnen. Denn kann man wirklich noch zwischen menschgeschriebenen Texten und den Erzeugnissen der KI unterscheiden? Viele Reportagen zeigen: Nein! Lehrer können unter mehreren Hausaufgaben nicht die auswählen, die in wenigen Sekunden von der künstlichen Intelligenz erzeugt wurde, statt in 30 Minuten von der menschlichen Intelligenz.

3. Regulierung nötig

Und genau wegen dieser Verwechslungsgefahr ist eine klare Regelung besonders in den Bereichen dringend notwendig, die ihr Geld mit dem Schreiben von Texten verdienen. Schließlich wird die Arbeit nun per Knopfdruck erledigt statt durch intensive Recherche und menschliche Arbeitsstunden. Das sollte etwas am Preis ändern. Doch vor allem ist diese Information für den Leser wichtig, um zu bestimmen, wie er auf die Angaben im Text vertrauen kann. Das Halluzinieren einer KI und ihr fundamental anderes Verständnis von Moral und Wertorientierung kann schließlich dazu führen, dass Fake-News nun am laufenden Band produziert werden und unter falschem Namen – dem des Journalists – als fälschlich menschliche Meinung verbreitet werden.

4. Parallele zu Legal Tech

Auch bei der Digitalisierung des Rechts ergeben sich die gleichen Punkte: Durch technische Unterstützung lässt sich die Arbeit von menschlichen Stunden innerhalb von Minuten erledigen (etwa Vertrags-/Aktendurchsicht nach bestimmten Worten und Klauseln). Sollte dies etwas am Honorar ändern? Die investierten abzurechnenden Arbeitsstunden sinken schließlich drastisch. Konkurrenzfähig sind also nicht digitalisierte Kanzleien hier nur so lange, bis den Mandanten auffällt, wie viel schneller sich die gleiche Arbeit mit Legal Tech erledigen lässt.

Lesen Sie mehr in unserem Newsletter

5. Gleiche Regulierung für KI erforderlich?

Und auch die kreative Erstellung von Texten lässt sich durch KI automatisieren (etwa LawLift zur Vertragsaufsetzung oder andere KIs zur Erstellung von rechtlichen Gutachten). Diese werden selbstverständlich von einem menschlichen Juristen kontrolliert -noch! Je besser die Systeme werden, umso lauter wird wohl die Frage nach der Notwendigkeit einer menschlichen Kontrolle in allen Details werden. Sollte dann nicht auch gekennzeichnet werden, was von einer KI stammt und – auf den ersten Punkt bezogen – wie schnell die Aufgabe tatsächlich erledigt wurde? Mandanten würden dann sehen, dass ihre nicht digitalisierte Kanzlei für die gleiche Arbeit deutlich länger braucht. Daneben stellen sich aber vor allem die Fragen des Urheberrechts und einer Kennzeichnungspflicht beim Einsatz von KI wie in allen Branchen. Die zukünftige Rechtsprechung wird hierzu sehr spannend sein.

Kostenlosen Demotermin buchen

Registrieren Sie sich und wir kontaktieren Sie, um einen Demotermin zu vereinbaren.

Ähnliche Beiträge

Feature News: DATEV-Export

  • Christian Dietze
  • 17.11.2025

Feature News: Unlukrative Akten

  • Christian Dietze
  • 08.11.2025