Ich sprach auf der Contra 2022 (Conversion and Traffic Conference) darüber, was es bedeutet, Anwalt im 21. Jahrhundert zu sein und welch große Rolle dabei die sozialen Medien spielen. Mit Europas größtem YouTube-Kanal im Rechtsbereich, mehreren herausgebrachten Büchern u.a. zum digitalen Wandel der Branche sowie als Geschäftsführer der ersten Cloud-basierten Kanzlei-Software habe ich im Laufe der Jahre einiges an Erfahrung mit genau dem Thema gemacht und verrate nun die Tipps und Tricks, die ich als Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE angewendet habe, um eine starke Internet-Präsenz aufzubauen und wie diese Reise überhaupt anfing. Hier geht es zu den fortsetzenden Teilen 2, 3 und 4!


1. Wie alles begann
Im Grunde begann alles, als ich eines Tages 2006 im Stau stand und im Radio die Nachricht hörte, dass ein internationaler Tauschbörsen-Ring zerschlagen worden sei. Unter anderem ging es um einen Jugendlichen, der sich zwei Madonna-CDs auf einer Internet-Tauschbörse namens „Napster“ getauscht hatte. Sofort gab es damals eine ganze Hausdruchsuchung bei ihm (es gab damals noch keinen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch). In den Medien wurde dies als großartiger Sieg gegen das organisierte Verbrechen – ich konnte es kaum fassen. Für mich ging es in diesem Fall um eine Peer-to-peer-Tauschbörse und nicht um mafiöse Strukturen!
Damals habe ich zu dem Thema unsere kleinste Social-Media-Einheit genutzt… unseren Kanzlei-Blog, in welchem ich eben zu diesem Thema einen Eintrag verfasste mit meiner (Gegen)meinung. Dieser Blogbeitrag ging damals viral! Anfangs haben andere Blogs auf uns reagiert, dann hat am gleichen Tag aber auch noch das ZDF-Heute-Studio angerufen und mich um ein Statement für die Abend-Sendung gebeten.
Klar wurde mir an diesem Tag: Wenn man einmal zu einem Thema in den Medien aufgetreten war, war man automatisch der Experte zu diesem Thema. So wurde ich vom Internet-Recht-Experte schließlich zum Experten für Recht generell – mit heute über 400 Fernseh-Auftritten.
2. Die unmittelbaren Auswirkungen
Besonders deutlich zu sehen, waren die Folgen nach einem SternTV-Auftritt von mir bei Günther Jauch. Ich hatte mich dort mit dem damaligen Anwalt der Musikindustrie angelegt und etwa seine Anwaltskosten i.H.v. 10.000 Euro pro Abmahnbrief (etwa diese an die Napster-Schwerverbrecher-Jugendlichen) kritisiert. Am nächsten Tag erreichten uns über 300 Mandatsanfragen! 2006 waren wir noch weit von einer digitalen Akte entfernt, sodass wir bis tief in die Nacht Akten angelegt haben und vor lauter Arbeit gar nicht zur schnell bestellten Pizza kamen.
Das Phänomen des Sprungs von Blogbeitrag zu Fernsehauftritt zu Mandatsanfrage hat mich damals schon fasziniert. Und genau dieses Konzept habe ich seit da stets weiter ausgebaut. Mittlerweile haben wir hierfür unser eigenes kleines Massenmedium geschaffen – nämlich unseren YouTube-Kanal!



3. Der YouTube-Kanal und das Geschäft
Heute macht unser YouTube-Kanal den Großteil unseres Geschäfts aus. Wir haben etwa im letzten Monat 7.100.000 Videoaufrufe auf unsere Rechts-Videos erreicht. Dabei haben in den 28 Tagen über 2.000.000 unterschiedliche Menschen etwas auf unserem Kanal angeschaut – das ist jeder vierzigste Deutsche! Das bedeutet für uns ganz konkret, dass wir etwa eine Fernsehsendung nun nicht mehr brauchen, um Reichweite zu erzielen. Wir haben unseren eigenen kleinen Sender geschaffen und sind somit autonom.
An der Seite können Sie mein erstes YouTube-Video von 2010 sehen. Ich hatte mir für meinen Start bei YouTube bei Amazon eine Digitalkamera bestellt, doch als das Paket ankam war es leer. Mein erster Drehtag fiel also direkt aus – ein holpriger Start. Doch nutzte ich dann einfach dieses Unglück und machte es zum Thema meines dann später aufgenommenen ersten Videos.
Die praktische Lösung war recht simpel: Ich wendete mich Amazon und bekam eine neue Kamera zugeschickt. Doch als Anwalt interessierte mich die rechtliche Lage! Somit beschäftigte ich mich im ersten Video mit dem Kauf im Internet. Die damals vielleicht 50 Zuschauer wären selbstverständlich heutzutage ein enormes Debakel für ein Video, doch zu der Zeit waren sie mehr als aufregend.
4. Die Themen der Videos
Viele Jahre lang drehten sich unseres Videos um allemöglichen Rechtsbereiche, besonders dabei um das IT-Recht. Doch vor 4 Jahren kam dann der große Wechsel – ausgelöst durch meinen damals zehnjährigen Sohn. Er meinte „Papa, das was ihr da auf eurem Kanal macht, das ist ja voll langweilig. So läuft YouTube nicht“. Das war natürlich hart zu hören, nach 7 Jahren harter Arbeit als anscheinend „alter Sack“ und ich war ja eigentlich auch stolz auf meine 100.000 Abonenten.
Der Tipp meines Sohnes: Papa, mach doch mal ein Video über 20 Dinge, die Lehrer nicht machen dürfen, aber es trotzdem tun! Und tatsächlich ist diese Video mit 2,5m Aufrufen eingeschlagen wie eine Bombe. Selbstverständlich gab es Kritik von Lehrerstimmen, sodass ich aus Fairness den Spieß auch umgedreht habe… doch das Video über 20 Dinge, die Schüler tun und eigentlich gar nicht dürfen, erreichte gerade einmal 500.000 Aufrufe. Es schauten eben nicht die zahlreichen Schüler, sondern höchstens einige Lehrer.
Nun kann man sich natürlich fragen, weshalb eine Medienrechtskanzlei mit IT-Mandanten Videos für Kinder macht? In meinen Augen ist Content Marketing zu 90% Entertainment und zu 10% Verkauf! Zuerst möchte ich die Menschen unterhalten, Vertrauen aufbauen und sie vielleicht sogar zu guten Freunden machen. Und sobald sie dann einen Bedarf für Rechtsberatung haben, erinnern sie sich an mich. Oder aber, ich platziere in jedem 10. Video ein Produkt – ganz aktuell zum Beispiel unsere Massenklage gegen Facebook. Wenn ich hingegen ausschließlich Verkaufsvideos machen würde, würden diese deutlich weniger gut ankommen.
Ein weiterer großer Change war es, dass wir angefangen haben, im eigentlichen Video einen Banner als Bauchbinde einzubauen und auf diesem auf unsere Produkte oder Dienstleistungen aufmerksam zu machen. Hier geht es zu den fortsetzenden Teilen 2, 3 und 4!

