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Digitalisierungs-Check: Ist meine Kanzlei bereit für 2022?

Mit Beginn des neuen Jahres ist der Stichtag zur verpflichtenden Verwendung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) überschritten. Das bietet Anlass, sich auch mit dem Stand der Digitalisierung in der eigenen Kanzlei auseinanderzusetzen. Die verpflichtende Einführung von beA hat gezeigt: die Digitalisierung hat nicht vor dem anwaltlichen Tätigkeitsfeld Halt gemacht, sie hat längst begonnen.

Was ist eine digitalisierte Kanzlei? Digitalisierung in der Kanzlei bedeutet die Implementierung papierloser, umfassend vernetzter Arbeitsabläufe, die ortsunabhängig, wenn möglich automatisiert und damit vor allem effizient ablaufen. Daher möchte dieser Beitrag Ihnen eine Checkliste zur Hand geben, anhand derer Sie überprüfen können, ob Sie und Ihre Kanzlei „fit für 2022“ sind.

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1. Verwende ich schon digitalisierte Akten und eine digitale Infrastruktur?

Analoge Akten sind noch ein sehr geläufiges Bild in den meisten Kanzleien sind. Jedoch sollte das Ziel einer digitalisierten Kanzlei die langfristige Umstellung auf eine papierlose Aktenhandhabung sein. Dies erfordert für viele einen längeren Prozess der Umgewöhnung, die Vorteile liegen jedoch auf der Hand: So lassen sich nicht nur digitale Arbeitsprozesse einfacher integrieren, auch die Aktenorganisation sowie die Dokumentation fallen leichter. Anstelle von Aktenbergen sollten alle Dokumente digital auf Computer und Tablet verfügbar sein. Diese lassen sich dann mit der entsprechenden Software auch nach Stichworten durchsuchen und kategorisieren.

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Handlungsempfehlungen:

Das Vorhandensein einer modernen Infrastruktur ist hierfür Grundvoraussetzung:

  • Anschaffung von Tablets und leistungsfähigen Computern
  • schnelles Internet
  • ggf. Einrichtung einer kanzleieigenen Cloud via NAS-Server oder die Nutzung entsprechender zertifizierter Online-Dienste

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2. Verwende ich eine moderne Kanzleisoftware?

Um den sofortigen und uneingeschränkten Zugriff auf die erforderlichen Akten zu haben ist es sinnvoll auch die notwendige Kanzleisoftware geräteübergreifend zu implementieren. Diese gibt es traditionell als auf dem Endgerät installierte On-Premise-Anwendung, oder auch als rein browserbasiertes Programm. Der große Vorteil letzterer Variante ist die geräte- und betriebssystemunabhängige Zugriffsmöglichkeit ohne die Notwendigkeit einer vorigen Installation oder einer teuren Systempflege.

Im Markt für browserbasierte Kanzleisoftware haben sich mittlerweile einige attraktive Anbieter etabliert. So auch die Bonner Legalvisio GmbH. 2016 in Kooperation mit der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke (WBS) gegründet, wurde sie von Anwälten für die Bedürfnisse moderner Anwälte entwickelt. Neben dem geräteunabhängigen, browserbasierten Zugriff auf digitale Akten ermöglicht sie eine benutzerfreundliche Termin-, Fristen- und Kontaktverwaltung, digitalisiert und automatisiert verschiedene Prozesse und bietet einen schnellen Überblick zu den Kennzahlen der Kanzlei wie offenen Rechnungen, Zeiterfassung und Umsätzen. Sämtliche Daten werden außerdem sicher auf C5 zertifizierten Servern gespeichert.

Eine gute Kanzleisoftware bietet auch die Möglichkeit repetitive Arbeitsabläufe zu automatisieren. So gibt es schon heute Anwendungen, die Ihnen automatisiert Schriftsätze erstellen, Dokumente analysieren oder per Chatbot bei Mandanten relevante Daten erfassen oder Anliegen vorsortieren. Die mit diesen Prozessen verbundenen Effizienzgewinne liegen auf der Hand.

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3. Bin ich gewappnet gegen Cyberattacken?

Neben der Schaffung einer digitalen Infrastruktur ist auch deren Absicherung gegen Cyberattacken Grundpfeiler einer modernen digitalen Kanzlei. Immer häufiger werden Anwälte Opfer von Cybercrime. Die Behebung der Folgen solcher Angriffe ist nicht nur teuer, sondern geht in der Regel auch mit einem erheblichen Reputationsschaden einher. Wie können Sie sich also effektiv vor derartigen Attacken schützen?

Zunächst muss zwischen den gängigen Herangehensweisen an Cyberkriminalität differenziert werden:

Phishingangriffe stehen meist am Anfang einer Cyberattacke. Mittels einer seriös anmutenden Spam-E-Mail wird der Empfänger unter einem Vorwand entweder über einen Link auf eine Website oder direkt zum Download eines Anhangs mit Schadsoftware aufgefordert. Dabei tarnt sich der Versender als bekannter Dienstleister oder Bank. Auf der Website, die diesen bekannten Unternehmen nachgebaut ist, werden dann sensible Daten des Nutzers abgefragt oder der Download von Schadsoftware erreicht. Eine besonders perfide Herangehensweise ist das sog. Spear-Phishing: hier verwendet der Absender der fraglichen E-Mail den Namen und die Kontaktdaten einer dem Opfer bekannten Person. Das dadurch erzeugte Vertrauen erhöht den Erfolg einer solchen Attacke noch einmal erheblich.
Mit Ransomware werden die vorhandenen Daten auf einem Computer oder Laufwerk durch ein Programm verschlüsselt und erst gegen die Eingabe eines Codes – der teuer gekauft werden muss – wieder freigeschaltet. Ohne die Eingabe dieses Codes sind die so verschlüsselten Daten häufig unwiederbringlich verloren.
Trojaner, Computerviren und -würmer sind ebenfalls Schadprogramme, die ein Endgerät „infizieren“, um beispielsweise Daten auszuspähen, Ransomware zu installieren oder Transaktionen zu manipulieren. In der Regel werden diese Programme vom unwissenden Nutzer aus E-Mail Anhängen oder von Websites heruntergeladen.

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Handlungsempfehlungen:

Um sich gegen diese Arten von Cybercrime zu schützen, müssen eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen werden:

Verwenden Sie komplexe Passwörter aus Zahlen, Klein- und Großbuchstaben sowie Sonderzeichen und NIE dasselbe Passwort für mehrere Anwendungen. Ein Passwortmanager kann hier sinnvoll sein.

Aktivieren Sie 2-Faktor-Authentifizierugen.

Halten Sie ihre Software und ihre Endgeräte stets mit Updates auf dem neuesten Stand und verwenden Sie eine aktuelle Antivirus-Software
Machen Sie regelmäßig Dateisicherungen auf Festplatten, die nur im Zeitpunkt des Sicherungsvorganges mit dem Internet und dem Endgerät verbunden sind. Machen Sie mindestens zwei Backups auf unterschiedlichen Festplatten.
Überprüfen Sie stets die E-Mail-Adresse des Absenders und gleichen Sie diese ggf. mit den Daten aus vergangener Kommunikation ab

Klicken Sie nie auf Links in dubiosen E-Mails oder öffnen ihre Anhänge. Erkundigen Sie sich vorher beim Absender, soweit dieser Ihnen bekannt ist nach der E-Mail

Überprüfen Sie auch die Ziel-URL eines Links: Betrüger versuchen oft einen Link serös aussehen zu lassen, indem sie an die Domain ihrer eigenen Website Kürzel bekannter Anbieter anhängen. z.B. https://betrügerischewebsite.de/meinehausbank.de

Nutzen Sie Schulungen für Cybersecurity und versenden Sie regelmäßig Phishing-Training-E-Mails

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4. Biete ich eine mandantenfreundliche Onlinepräsenz?

Abschließend sei auch eine Überprüfung und ggf. die Optimierung der eigenen Onlinepräsenz erwähnt. Mit zunehmender Relevanz der eigenen Website sowie des Auftritts auf Bewertungsportalen und ggf. Social-Media bei der Auswahl eines Rechtsanwalts müssen diese regelmäßig auf ihre Aktualität und Design überprüft und gepflegt werden. Hier sind Nutzerfreundlichkeit und Übersichtlichkeit das oberste Gebot.

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Stellen Sie sich daher folgende Fragen:

  • Welchen Eindruck macht meine Website beim ersten Besuch, fühle ich mich angesprochen – und würde ein Mandant sich (optisch) angesprochen fühlen?
  • Erfährt er alle relevanten Informationen über die Kanzlei und den Umfang des Beratungsportfolios innerhalb weniger „Klicks“?
  • Fühle ich mich angemessen repräsentiert?
  • Hier empfiehlt sich auch der Vergleich zum Internetauftritt Ihrer Kollegen, um die Aktualität ihrer Onlinepräsenz fundierter einschätzen zu können.

Unter dem Aspekt der Nutzer- bzw. Mandantenfreundlichkeit ist außerdem die Einfachheit der Kontaktaufnahme nicht zu unterschätzen. Im Zuge der vergangenen zwei Corona-Jahre ist es fast selbstverständlich geworden Meetings online abzuhalten. Häufig sind es besonders die kürzeren Kontakte und Besprechungen, die sich leicht auf digitale Kommunikationswege auslagern lassen können. Erweitern Sie hier Ihr Beratungsangebot auch auf digitale Kontaktmöglichkeiten über die Zeit der Pandemie hinaus. Damit bieten Sie Ihren Mandanten ein breiteres, effizientes und einfacher zugängliches Angebot Ihrer Dienstleistungen und sparen möglicherweise selbst noch Zeit dabei.

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5. Fazit

Die digitalisierte Kanzlei lässt sich nicht über Nacht erschaffen. Vielmehr ist es ein umfangreicher Prozess, der je nach Größe und Bedarf Wochen, Monate und auch Jahre dauern kann. Nichtsdestotrotz: der Umfang dieser Aufgabe ist im Vergleich zu ihrer Notwendigkeit, den Effizienzsteigerungen und den Wettbewerbsvorteilen angemessen. Nehmen Sie bei dieser Aufgabe keine reaktive, passive Rolle ein. Gestalten Sie aktiv mit und implementieren Sie die nötigen Prozesse frühzeitig. Dann kann es nur Gewinner geben: Sie und Ihre Mandantschaft.

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