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Datenrecht als neues Rechtsgebiet in der EU?

Mit der Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat die Europäische Union bereits wichtige Weichen zum Schutz personenbezogener Daten gestellt. Die europäische Datenstrategie soll in Zukunft eine ganze Reihe regulatorischer Rahmenbedingungen für den digitalen Raum sicherstellen. Das europäische Datenrecht verspricht dabei einen Spagat zwischen dem sektorübergreifenden Gebrauch von Daten und der Wahrung von Verbraucherrechten herzustellen. Ein vielversprechendes Vorhaben, das wir uns hier einmal genauer anschauen wollen.

Auf einen Blick

  • Mit der EU-Datenstrategie möchte die Europäische Union künftig Vorreiter einer datengestützten Gesellschaft werden. Prognosen zeigen das riesige Potenzial, das durch die massive Steigerung des weltweiten Datenvolumens in den nächsten Jahren freigesetzt werden könnte.
  • Aufgrund dessen sollen Datenaustausch und Datennutzung in der EU künftig grundlegend optimiert werden. Der enge Datenverkehr verspricht Innovation und wirtschaftliche Vorteile.
  • Gleichzeitig soll der, von der EU geschaffene Rechtsrahmen, ein hohes Schutznievau von individuellen Persönlichkeitsrechten gewährleisten und Datenmissbrauch vermeiden.
  • Das Vorhaben eines kodifizierten europäischen Datenrechts klingt vielversprechend, wirft aufgrund der hohen juristischen Komplexität gleichzeitig auch Zweifel auf.

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Die Datenstrategie der EU im Überblick

„Die EU soll die Führungsrolle in einer datengestützten Gesellschaft übernehmen“

So heißt es auf der Homepage der EU-Kommission. Nach Angaben der Kommission vervielfacht sich bis zum Jahr 2025 das weltweite Datenvolumen um 530 %, der Wert der Datenwirtschaft nimmt drastisch zu und Datenfachkräfte sowie der Anteil der EU-Bürger mit digitalen Kompetenzen steigen immens. Um für diese Entwicklungen gewappnet zu sein bündelt die EU eine ganze Reihe an regulatorischen Rahmenbedingungen, von denen ein Teil bereits in Kraft getreten ist und andere Bereiche noch in den Startlöchern stehen.

Datenaustausch und Datennutzung

Mit dem Data Governance Act sollen die Verfügbarkeit und der Verkehr von Daten erleichtert werden. Profitieren davon sollen sowohl, in der EU ansässige Unternehmen, als auch der öffentliche Sektor. Der enge Datenaustausch verspricht bessere Rahmenbedingungen für Innovation und effizientes Zusammenarbeiten. Nicht zuletzt spielt Künstliche Intelligenz dabei eine wichtige Rolle, für die entsprechende Datenmengen einen fruchtbaren Nährboden bilden. Unterstützt wird das Vorhaben mit der seit 2019 geltenden Free-Flow-of-Data Verordnung, die den freien Verkehr nichtbezogener Daten regelt. Das, im Februar 2022 vorgeschlagene, europäische Datengesetz soll für weitere Erleichterungen von Datenverfügbarkeit und branchenübergreifender Datennutzung sorgen. Die durch das Datengesetz aufgehobenen wirtschaftlichen und technischen Barrieren versprechen den Mitgliedstaaten bis 2028 einen BIP-Zuwachs von 270 Mrd. Euro.

Legalvisio auf dem Deutschen Anwaltstag

Der Deutsche Anwaltstag ist die bundesweite Tagung der Anwaltschaft, die sich beruflichen und rechtspolitischen Themen widmet. Er findet vom 20. – 24. Juni 2022 unter dem Motto “Miteinander für das Recht” im CCH Congress Center Hamburg statt und führt Anwaltschaft, Justiz, Politik, Wissenschaft und Presse zu einem gesellschaftlichen und rechts- und berufs­po­li­tischen Austausch zusammen.

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Schutz von Persönlichkeitsrechten

Neben den Optimierungen im Bereich Datenaustausch und -verkehr nimmt der Schutz personenbezogener Daten eine prioritäre Rolle ein. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit dem 25. Mai 2018 Geltung in der gesamten EU beansprucht, bildet hierfür das Fundament. Darüber hinaus schafft die ePrivacy-Richtlinie einen Rechtsrahmen für den Telekommunikationsbereich, so auch z.B. für den Einsatz von Cookies oder anderen Trackingtechnologien. Unterdessen spielt das sog. „Private Enforcement“ in der EU-Rechtsprechung eine immer größere Rolle. Betroffene von Datenschutzverstößen sollen demnach größere Chancen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen haben. Da es sich bei Datenschutzverstößen in der Regel nicht um bloße Einzelfälle handelt, eröffnen sich in diesem Bereich lukrative Möglickeiten für Rechtsdienstleister, den immateriellen Schaden bein einer Vielzahl von Mandanten in einem Massenverfahren durchzusetzen.

Es bleibt spannend


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