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Kosten einer Kanzleigründung

Welche Kosten können bei der Gründung einer Kanzlei auf mich zukommen? Wann fallen welche Kosten an? Welche Kosten sind unumgänglich und welche Investitionen lohnen sich wirklich? Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Kosten einer Kanzleigründung sowie Tipps zur Finanzierung.

1. Einmalige Kosten

Um als Anwalt zu arbeiten, fallen zuerst einmal Verwaltungsgebühren an. Darunter die Zulassungsgebühr bei der Rechtsanwaltskammer. Dieser Betrag fällt einmalig an und variiert zwischen den verschiedenen Anwaltskammern. Im Oberlandesgerichtsbezirk München sind es 2022 260 €, in Berlin 235 €. Für die Formalien fallen zudem Kosten für beispielsweise die Beglaubigung des Staatsexamenszeugnisses und die Beantragung eines Führungszeugnisses an. Darüber hinaus muss eine Grundausstattung für die Kanzleiräume erworben werden. Dazu gehört die Hardware wie Computer, Telefone, Möbel aber auch Kanzleisoftware kann darunter fallen, soweit kein Abonnement abgeschlossen wird. Heute zeigt sich, dass eine digitale Arbeit direkt von Anfang an durchaus den entscheidenden Vorteil in der ersten kritischen Phase bringen kann und sich die Prozesse am Besten digitalisieren lassen, wenn die Kanzlei ohnehin gerade neu gegründet wird.

2. Regelmäßige Kosten

Die Mitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer ist verpflichtend. Dabei muss man jährlich einen Kammerbeitrag zahlen, welcher zur Zeit ca. 300 € beträgt (Berlin: 335 €; München: 300 €). In den ersten Jahren gibt es häufig jedoch Sonderregelungen, durch welche der Beitrag etwas geringer ausfällt. In München beispielsweise zahlt man in den ersten zwei Jahren 70 € weniger. Zudem muss dem Rechtsanwaltsversorgungswerk ein Beitrag gezahlt werden. Es ist dabei mit einem monatlichen Regelpflichtbeitrag von ca. 650 € zu rechnen, auf Antrag können auch einkommensabhängige Beiträge gezahlt werden. Sehr wichtig ist es, als Anwalt die notwendigen Versicherungen abzuschließen. Eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € ist dabei verpflichtend. Darüber hinaus können weitere Versicherungen, wie eine private Kranken- und Pflegeversicherung, eine Berufs-oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine freiwillige Arbeitslosenversicherung, Sachversicherung oder Bürohaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die dementsprechend bei den Kosten beachtet werden müssen. Zu den regelmäßigen Kosten gehört auch die Unterhaltungskosten der Kanzlei. Dazu gehören Miete und Nebenkosten, Telefon- und Internetverträge, Personalkosten, Abonnements juristischer Zeitschriften und Datenbanken, Marketingausgaben und Kanzleisoftware. Auch Fortbildungskosten oder eine eventuelle Kredittilgung müssen bei den regelmäßigen Kosten beachtet werden.

3. Kanzleisoftware als Herzstück einer Kanzlei

Mit der richtigen Kanzleisoftware können Kanzleien professionell organisiert und Arbeitsabläufe erheblich erleichtert werden. Ohne eine solche Software besteht heutzutage sogar ein erheblicher Wettbewerbsnachteil gegenüber digitalisierten Kanzleien. Von einer personalisierten Agenda, die alle Aufgaben, inklusive Terminen, Verfügungen, Wiedervorlagen und Fristen organisiert, über ein Newsboard mit aktuellen Gerichtsurteilen und Gesetzgebung zum digitalen Aktenstapel ist alles möglich. Insbesondere eine Cloud-basierte Software wie Legalvisio ermöglicht sowohl ortsunabhängige Arbeit als auch ein hohes Maß an Sicherheit. 

Nicht nur bereits bestehende Kanzleien können so Zeit und Kosten einsparen, besonders bei Kanzleineugründungen sollte von Tag eins die passende Kanzleisoftware verwendet werden. Natürlich muss mit Kosten gerechnet werden, diese sind jedoch mit dem finanziellen und personellen Aufwand, der mit einer späteren Digitalisierung der Kanzlei einhergeht, nicht vergleichbar. Anstatt manuell viele verschiedene Programme und Formate für Kalender, Kommunikation, Schriftsätze, Akten und mehr zu verwenden, kann man mit dem einheitlichen Programm von Legalvisio direkt effizient und strukturiert starten und die sonst unausweichlich später anstehende, mühsame Zusammenführung aller Daten verhindern. Damit sind Sie analogen Kanzleien bereits einen Schritt voraus. 

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4. Finanzierungsmöglichkeiten

Wie Sie sehen, muss man bei der Kanzleigründung viele Kostenfaktoren beachten. Aus diesem Grund sollte vor der Gründung unbedingt einen Finanzierungsplan erstellt werden. Bei der Akquise des nötigen Startkapitals gibt es verschiedene finanzielle Programme, deren Hilfe man in Anspruch nehmen kann. Der Staat fördert Existenzgründungen über die KfW-Mittelstandsbank. Im Gegensatz zur Aufnahme eines herkömmlichen Kredits zeichnen sich die Förderprogramme der KfW-Mittelstandsbank durch günstige Zinsen, lange Laufzeit und tilgungsfrei Startjahre aus. Über die Förderung auf Bundesebene hinaus kooperiert die KfW-Mittelstandsbank mit einigen Bundesländern im Bereich der Gründungs- und Wachstumsförderung und die Bundesländer haben meist auch eigenen Förderangebote. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) betreibt auch verschiedene Förderprogramme inklusive nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen, Beteiligungen und Bürgschaften. Auch die Agentur für Arbeit bietet unter bestimmten Umständen einen Gründungszuschuss für diejenigen, die durch die Kanzleigründung ihre Arbeitslosigkeit beenden, an.

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Häufig gestellte Fragen zu den Kosten einer Kanzleigründung

Um als Anwalt zu arbeiten fallen zuerst einmal Verwaltungsgebühren an. Darunter die Zulassungsgebühr bei der Rechtsanwaltskammer, der etwa beim Oberlandesgerichtsbezirk München 2022 260 €, in Berlin 235 € beträgt. Für die Formalien fallen zudem Kosten für beispielsweise die Beglaubigung des Staatsexamenszeugnisses und die Beantragung eines Führungszeugnisses an.

Darüber hinaus muss am Anfang der Kanzleigründung eine Grundausstattung für die Kanzleiräume erworben werden. Dazu gehört die Hardware wie Computer, Telefone, Möbel aber auch Kanzleisoftware kann darunter fallen, soweit kein Abonnement abgeschlossen wird und eine teure Startgebühr gefordert wird.

Zunächst muss jährlich einen Kammerbeitrag gezahlt werden, welcher 2022 ca. 300 € beträgt. In den ersten Jahren gibt es häufig jedoch Sonderregelungen, durch welche der Beitrag etwas geringer ausfällt – in München beispielsweise zahlt man in den ersten zwei Jahren 70 € weniger. Zudem muss dem Rechtsanwaltsversorgungswerk ein Beitrag gezahlt werden. Es ist dabei mit einem monatlichen Regelpflichtbeitrag von ca. 650 € zu rechnen, auf Antrag können auch einkommensabhängige Beiträge gezahlt werden. Sehr wichtig ist es, als Anwalt die notwendigen Versicherungen abzuschließen. Eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € ist dabei verpflichtend. Freiwillige Versicherungen können zudem sinnvoll sein und weitere laufende Kosten darstellen.

Der Staat fördert Existenzgründungen über die KfW-Mittelstandsbank. Im Gegensatz zur Aufnahme eines herkömmlichen Kredits zeichnen sich die Förderprogramme der KfW-Mittelstandsbank durch günstige Zinsen, lange Laufzeit und tilgungsfrei Startjahre aus. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) betreibt auch verschiedene Förderprogramme inklusive nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen, Beteiligungen und Bürgschaften. Auch die Agentur für Arbeit bietet unter bestimmten Umständen einen Gründungszuschuss für diejenigen, die durch die Kanzleigründung ihre Arbeitslosigkeit beenden, an.

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