Die Qualifizierte Elektronische Unterschrift (QES) bietet die Möglichkeit, digitale Dokumente direkt am PC, Tablet oder Handy rechtsgültig zu unterschreiben. Für die Zukunft von Kanzleien ist sie unverzichtbar! Der Gedanke daran, dass bisher oft Verträge und Dokumente digitale erstellt werden, dann ausgedruckt und unterschrieben werden müssen – nur um sie dann wieder einzuscannen und digitale weiter zu versenden – dieser Gedanke sollte jedem effizient denkenden Anwalt und Unternehmer widerstreben. Doch das ändert sich nun:
1. Rechtlicher Hintergrund zur digitalen Unterschrift
Die digitale Unterschrift wird im Rechtsbereich als elektronische Signatur bezeichnet. Sie hat mehrere Qualitätsstufen, wobei die QES die höchste Stufe ist. Ihr kommt die allgemeine Rechtsgültigkeit zu sowie die volle Beweiskraft. Es gibt Ausnahmeregelungen, in denen das Gesetz die elektronische Signatur verbietet, doch grundsätzlich gilt sie wie eine Unterschrift auf Papier. Die genauen Unterschiede und Stufen samt technischen Anforderungen gibt es hier in unserem vorigen Beitrag dazu.
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2. Wie geht die Qualifizierte Elektronische Signatur?
Der Screenshot oder das PNG-Bild einer eigentlichen Unterschrift reicht hier leider nicht. das ist aber natürlich auch ganz gut so, schließlich könnte sonst jeder Empfänger meiner Unterschrift sie selbst benutzen und in meinem Namen Dokumente unterzeichnen. Für die QES ist technisch die einwandfreie Verknüpfung des digitalen Produkts zu dem entsprechenden Menschen nötig. Es gibt hierbei Bestrebungen, dies etwa mit der Blockchain zu erreichen (Blogbeitrag mit Erklärung der Blockchaintechnologie hier!) Doch für die QES ist dies gar nicht nötig, sodass es unzählige Anbieter gibt, über die eine digitale Unterschrift eingerichtet werden kann.



3. Wie verbreitet ist die QES in anderen Ländern?
Das zeigt das Beispiel österreich bzw. der Anbieter A-Trust: Über 200.000 geleistete digitale Unterschriften… täglich! Das ist eine enorme Menge, aber auch sehr verständlich. Es werden gerade in der Wirtschaft unzählige Unterschriften benötigt und das heutzutage eben meist digital. Der Gedanke daran, dass bisher oft Verträge und Dokumente digitale erstellt werden, dann ausgedruckt und unterschrieben werden müssen – nur um sie dann wieder einzuscannen und digitale weiter zu versenden – dieser Gedanke sollte jedem effizient denkenden Anwalt und Unternehmer widerstreben.
4. Ein Meilenstein der Digitalisierung
Doch was ist so besonders an der digitalen Unterschrift? Sie ist das fehlende Puzzlestück! Es wundert doch, dass eine KI heutzutage individuell angepasste und rechtsgültige Verträge direkt als Word generieren kann und dennoch die Unterschrift darunter auf Papier erfolgen muss. Nun ist es möglich, Mandanten und Mitarbeitern im Home Office ganz einfach das Dokument zu schicken und sie in Echtzeit unterschreiben zu lassen. Das spart Papier, Zeit und Geld – und sicher auch einige Nerven im Papierdschungel.

5. QES in Deutschland und Ausblick
A-Trust etwa hat große Ambitionen in Deutschland. Es bestünde riesiges Potenzial, weil Deutschland mal wieder mehr geschlafen hätte als andere Länder. Gleichzeitig müssen in Deutschland spezielle Anforderungen bzgl. des Datenschutzes und der IT-Sicherheit erfüllt werden. Die Server von A-Trust stehen daher ausschließlich in Deutschland und Österreich. Die QES ist zudem europaweit vereinheitlicht und daher im gesamten Binnenraum problemlos anwendbar. Mit BEA und der zunehmenden Verwendung von Anwaltssoftware und Legal-Tech-Tools in der deutschen Rechtsbranche und speziell bei Kanzleien wäre es wohl kaum verwunderlich, wenn die digitale Unterschrift als praktische Ergänzung bald in den meisten Büros zu finden wäre.

