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Der Weg zur Selbstständigkeit: Ein Leitfaden für angehende Anwälte

Es ist der Traum der meisten Juristen, irgendwann im Leben eine eigene kleine (oder große) Kanzlei zu gründen. Und viele erfüllen sich diesen auch entweder direkt nach dem Studium oder nachdem sie einige Jahre als Angestellte Erfahrungen gesammelt haben. Denn um sich erfolgreich als Anwalt selbstständig zu machen, sollten einige Dinge beachtet werden:

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1. Businessplan

Am Anfang einer jeden Gründung steht der lästige Punkt des sorgfältigen und gewissenhaften Planens. Die Anfangs-Euphorie vergeht zwar schnell, wenn über mehrere Seiten ausgeführt werden muss, wie genau die Finanzierung laufen soll, welches Konzept hinter der Kanzlei stecken soll und wie die Mandantenakquise funktionieren soll – doch der Businessplan ist unverzichtbar! Sollten Sie noch keinen erstellt haben, finden Sie hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

2. Haftpflichtversicherung

Es bietet sich an, dies als ersten Schritt zu nehmen, weil er für einige weitere Grundvoraussetzung ist. Gemäß § 51 BRAO muss ein Rechtsanwalt eine Berufshaftpflichtversicherung i.H.v. 250.000 Euro abgeschlossen haben. Als selbstständiger Anwalt mag es sinnvoll sein, diese Summe zu erhöhen, das ist jedoch Geschmackssache.

3. Anwaltszulassung erhalten

Wer die Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, beide Staatsexamen bestanden hat und die nötigen beglaubigten Kopien sowie ein Führungszeugnis bereithält, kann seinen Antrag auf Zulassung bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer seines OLG-Bezirks stellen. Die Bearbeitung dauert etwa 6 Wochen. Interessant: Nach § 12a BRAO ist danach eigentlich bis heute noch der Eid zu schwören, die verfassungsmäßige Ordnung zu schützen und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen!

4. Rechtsform der Kanzlei

Diese hängt zunächst davon ab, ob allein oder mit mehreren Anwälten gegründet wird. Allein bietet sich offensichtlich die Rechtsform des Einzelanwalts an.
Bei mehreren Anwälten als Gründer gibt es verschiedene Möglichkeiten mit jeweiligen Vor- und Nachteilen:
Zunächst ist hier die klassische BGB-Gesellschaft, also Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) denkbar. Sie ist einfach und kostengünstig zu gründen und es fällt keine Gewerbesteuer an. Dafür ist die Haftung für die Mitgesellschafter (also etwa die anderen Anwälte der gemeinsamen Kanzlei) sehr streng.

Um dies abzumildern gibt es in der Theorie die Partnergesellschaft, in der die Haftung grundsätzlich auf den ausführenden Partner begrenzt ist. Allerdings ist dies in der Praxis meist schwer nachzuweisen oder aber erfordert eine sehr getrennte und von Misstrauen geprägte „Partnerschaft“. Zudem ist der Gründungsaufwand deutlich höher.

Hier hilft die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB), welche die deutsche Variante der LLP darstellt. Für Fehler im Beruf haftet nur die Gesellschaft, für sonstige unternehmerische Fehler jedoch noch immer die Partner persönlich.

Dies lässt sich schlussendlich also nur mit der klassischen GmbH loswerden, die dafür neben einem hohen Gründungsaufwand auch eine Gewerbesteuerpflicht mit sich bringt. Sie ist wohl die beliebteste Variante und auch als Anwalts-GmbH bekannt. Für junge Gründer lohnt es sich, hierzu Erfahrungsberichte zu lesen, sowie die eigenen Vorlieben zu besprechen. Juristische Hintergründe finden Sie etwa im Beitrag des deutschen Anwaltsvereins.

5. Büroinfrastruktur

Nach den theoretischen Aspekten geht es nun aber endlich zur eigenen Kanzlei: Wo soll sie sitzen? Wie wird sie eingerichtet? Gibt es einen Bereich für Mandanten? All dies sollte bereits vom Konzept her im Businessplan feststehen und nun konkret angegangen werden.
Die Einrichtung des Büros sollte dabei weniger den Fokus auf stylische, sündhaft teure Hardware legen, sondern vor allem effizient und arbeitsfreundlich sein. Auf der Software-Seite sollte von Anfang an, gerade auch bei selbstständigen Anwälten, auf eine Kanzleisoftware gesetzt werden. Mit Legalvisio erhalten Sie nicht nur ein extra zugeschnittenes Gründungsangebot, sondern Sie erhalten ab den ersten Minuten Ihrer Kanzlei Unterstützung von der Aktenanlage bis zur Abrechnung. Die gesparte Zeit wandelt sich gerade bei jungen selbstständigen Kanzleien dabei direkt in Geld um und hilft Ihnen so beim Traum von der Selbstständigkeit als Rechtsanwalt!

6. Kanzleimarketing

Bereits im Businessplan sollte ein Konzept zum Kanzleimarketing festgehalten sein. Bei einer selbstständigen Kanzlei ist dies einer der treibenden Faktoren für das erhoffte Wachstum und sollte daher gewissenhaft betrieben werden, anstatt sich auf die Mund-zu-Mund-Propaganda von Freunden und Familie zu verlassen. Ausführliche Tipps und Informationen zu den vielen Möglichkeiten von Kanzleimarketing gibt es hier!

7. Kundenbetreuung und Mandantenbeziehungen aufbauen

Während der Arbeit als angestellter Rechtsanwalt kommen einem meist die eigentlichen juristischen Arbeiten zu. Als selbstständiger Anwalt hingegen besteht das Tagesgeschäft mindestens genauso sehr aus der Mandantenakquise sowie dem Mandatsmanagement. Es braucht einen stetigen Fluss an Mandaten, gute Beziehungen zu Mandanten und es darf niemals zu einem Chaos der Mandate und Aktenkommen. Informationen und Tricks zur Mandantenakquise gibt es hier.

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